Regierung nimmt AirBnB an die Leine
Mit 770.000 Gästen pro Jahr macht die Vermietung von Zimmern über AirBnB zwar nur rund zwei Prozent des touristischen Gesamtvolumens aus, trotzdem sind Online-Plattformen zur privaten Vermittlung von Unterkünften Touristikern und dem Finanzminister ein Dorn im Auge. Die einen fürchten um ihr Geschäft, der andere um seine Steuereinnahmen. Nun plant die Bundesregierung ein Steuerpaket, um Buchungsplattformen und Vermieter in die Pflicht zu nehmen.
Bis 2020 wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, wonach Buchungsplattformen alle Buchungen um Umsätze den Behörden bekannt geben müssen.
Darüber hinaus plant die Regierung eine Registrierungspflicht für alle Privatvermietungen über Online-Plattformen. Wer nicht registriert ist, soll gar nicht erst auf den Plattformen gelistet werden dürfen, so die Idee. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Finanzstrafverfahren.
In den kommenden Wochen wird Tourismusministerin Elisabeth Köstinger mit den Ländern Gespräche aufnehmen. Ab 1. Jänner 2020 sollen dann nur noch solche Wohnungen über AirBnB und andere Plattformen vermietet werden dürfen, für die auch Steuern und Abgaben bezahlt werden. „Es geht um Steuergerechtigkeit“, sagt Köstinger. „Wer Zimmer vermietet, soll dafür auch Steuern zahlen – genauso wie Hotels, Pensionen oder Gasthöfe es tun müssen.“
Plattformen haften
Laut Finanzministerium werden die Betreiber der Online-Plattformen dafür haften müssen, dass die Vermieter ihrer Meldeverpflichtung nachkommen. „Künftig wird es Betreibern der „Sharing Economy“ nicht mehr möglich sein, relevante Daten vor der Finanzverwaltung zu verheimlichen“, sagt Finanzminister Hartwig Löger.
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