Regierung klärt Zuständigkeit des Heeres im Terror-Ernstfall
Nach Meinung einiger Rechtsexperten war der Einsatz eines Pionierpanzers und zweier Schützenpanzer des Bundesheeres gegen das Haus eines schwer bewaffneten Vierfachmörders im Bezirk Melk im Jahr 2013 verfassungswidrig.
Aber was darf das Bundesheer dann noch – etwa, wenn es um einen Antiterroreinsatz geht? Die Rechtslage ist unklar, die Grundzüge der Bundesverfassung stammen aus den 1920er-Jahren. Terroristische Organisationen wie der IS waren damals noch unbekannt.
Ähnliche Probleme hat auch Deutschland mit seinem Grundgesetz aus dem Jahr 1949, wo es gerade eine heftige Kontroverse um einen eventuellen Terroreinsatz der Bundeswehr gibt. Der Rechtswissenschaftler Otto Depenheuer von der Uni Köln erklärte bei einer Diskussion in Wien die deutsche Misere: "Die Polizei kann einiges nicht, die Bundeswehr darf es nicht."
Aufgabenteilung
In Österreich gehen Soldaten bei Assistenzeinsätzen schon lange der Polizei zur Hand. Ungeklärt ist jedoch die Frage der exakten Aufgabenteilung und der Mittel, die eingesetzt werden dürfen – und auch die Frage, ab welcher Dimension ein militärischer Angriff vorliegt.
Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) informierte sich dazu in der Schweiz, wo man erst kürzlich eine pragmatische Definition gefunden hat. Demnach kann dort die Armee eingreifen, wenn es die zivilen Behörden nicht allein schaffen, das Problem von nationaler Bedeutung ist, eine Gruppierung mit Mitteln vorgeht, die sonst nur Streitkräfte haben, und eine militärisch organisierte Reaktion erforderlich ist.
Sobotka erklärt, dass es in manchen Fällen hilfreich sei, wenn das Bundesheer mit Mannschaft und Ausstattung unterstützt. "Klar ist aber, dass die Bundesverfassung mit den darin abgebildeten Einsatzmöglichkeiten des Bundesheers in Assistenzfällen der Rahmen sein muss."
Vorgesehen als Kommissionsmitglieder sind neben den beiden Ministern der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Ludwig Adamovich, der Milizbeauftragte Erwin Hameseder, die Wehrsprecher Otto Pendl (SP) und Bernd Schönegger (VP) und der Chef des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Gerhard Hesse.
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