Regierung bringt Teil der Kompetenzbereinigung auf Schiene

Regierung bringt Teil der Kompetenzbereinigung auf Schiene
Jutizminister Moser bringt das Paket am Mittwoch in den Ministerrat. Größte Brocken bleiben aber noch außen vor.

Nach langem Hin und Her bringt Justizminister Josef Moser (ÖVP) am Mittwoch den ersten Teil der Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern in den Ministerrat. Durch das - mit den Ländern ausverhandelte - Paket sollen zahlreiche Kompetenzen entflochten werden.

Die besonders schweren Brocken wie die Mindestsicherung und das Spitalswesen, aber auch das Elektrizitätswesen bleiben jedoch noch unangetastet. Diese drei Punkte sollen in weiteren Bund-Länder-Gesprächen verhandelt und im ersten Halbjahr 2019 zum Abschluss gebracht werden.

Letztlich ist vorgesehen, den Artikel 12 der Bundesverfassung komplett abzuschaffen. In diesem werden jene zwölf Bereiche angeführt, in denen der Bund derzeit "Grundsatzgesetze" erlässt, die dann von den Ländern mit "Ausführungsgesetzen" konkretisiert werden. Zweck der Übung ist es, die zersplitterte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sowie die daraus resultierenden Doppelgleisigkeiten zu beseitigen.

Hälfte wandert zu den Ländern

In sechs der zwölf Bereiche sollen nun nach Mosers Entwurf sowohl Gesetzgebung als auch Vollzug zu den Ländern wandern. Konkret sind dies die Bereiche „Volkspflegestätten“ (welche diverse öffentliche Einrichtungen regelt, z.B. für sportliche Betätigung, Gesundheitspflege, Behindertenbetreuung), die „Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge“ (Kinder- und Jugendhilfe), die Regelungen über Thermalwasser („natürliche Heilvorkommen“) sowie der Bereich der „Bodenreform“ (Regulierung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen).

Auch die Themenfelder „Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge“ (z.B. die Regelung von Mindestpflanzabständen) sowie Anforderungen an „Kurorte sowie Kuranstalten und Kureinrichtungen“ (z.B. die medizinischen Standards) werden „verländert“.

An den Bund gehen soll die Kompetenz bei der „Bevölkerungspolitik“ (z.B. Maßnahmen zur Hebung der Geburtenzahl), jene bei „öffentlichen Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten“ (z.B. Gemeindevermittlungsämter) sowie der Punkt Arbeiterrecht/Arbeiter-Angestelltenschutz im land- und forstwirtschaftlichen Bereich.

Zusätzlich sieht die Novelle die Abschaffung noch aus dem „Übergangsgesetz 1920“ stammenden Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern vor. So muss etwa künftig die Bundesregierung zur Bestellung eines Landesamtsdirektors keine Zustimmung mehr geben, auch die gegenseitigen Zustimmungsrechte in Bezug auf eine Änderung in den Sprengeln der politischen Bezirke bzw. der Bezirksgerichte fällt weg.

Der weitere Zeitplan sieht vor, dass das Paket nach dem Ministerrats-Beschluss im November im entsprechenden Nationalrats-Ausschuss behandelt wird. Der Beschluss, für den die Regierung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat und teilweise auch im Bundesrat (und damit die Zustimmung der SPÖ) benötigt, ist für Dezember angepeilt.

 

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