Regierung beschließt Maßnahmenpaket für etwaigen Gas-Stopp
Die Bundesregierung will mit einem Paket an Maßnahmen die Widerstandsfähigkeit Österreichs im Fall einer Unterbrechung der Lieferungen von russischem Erdgas stärken.
Im Rahmen einer Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes wird die gesetzliche Grundlage für die Schaffung einer strategischen Gasreserve von rund 12,6 TWh geschaffen. Diese Gasreserve werde im Rahmen eines "marktbasierten, transparenten, nichtdiskriminierenden und öffentlichen Ausschreibungsverfahrens beschafft und durch den Bundeshaushalt bedeckt", heißt es. Sie wird den gesamten Gasverbrauch eines durchschnittlichen Jänners umfassen. Die Bundesregierung kann die Höhe der strategischen Gasreserve mit Verordnung anpassen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates.
In einem weiteren Schritt soll die strategische Gasreserve um 7,4 TWh auf insgesamt 20 TWh aufgestockt werden. Damit umfasse die Reserve den gesamten Gasverbrauch von zwei Wintermonaten. Diese zusätzliche Menge der strategischen Reserve soll mit nicht-russischem Gas gedeckt werden.
Speichernutzer werden verpflichtet, ungenutzte Speicherkapazitäten anzubieten oder zurückzugeben. Bleiben Speicherkapazitäten systematisch ungenutzt, so sind diese durch das Speicherunternehmen nach vorhergehender schriftlicher Ankündigung zu entziehen.
Sämtliche Speicheranlagen auf dem Hoheitsgebiet Österreichs sollen an das österreichische Leitungsnetz angeschlossen werden. Für betroffene Speicheranlagen ist innerhalb von vier Monaten ab Inkrafttreten ein Antrag auf Netzzugang und Netzzutritt zu stellen.
Es sei "nicht länger tragbar", dass die Gazprom-Tochter GSA in Haidach nicht einlagert, sagte dazu Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne). Derzeit beträgt der Füllstand des GSA-Speichers laut Daten des europäischen Branchenverbandes GIE 0 Prozent. "Wenn nicht Gazprom speichert, dann bekommen auch andere Zugang". Das sei "absolut gerechtfertigt", so die Ministerin zu dem nun angedachten Prinzip ("use it or lose it") - dieses habe sich auch schon bei Gasfernleitungen bewährt. Beide Punkte bedürfen einer Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes und einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat. Die entsprechenden Initiativanträge sollen noch diese Woche eingebracht werden.
Auch im Falle einer Energielenkung steht den Betrieben ihr eingespeichertes Gas zur Verfügung. Wer selbst Gas hat, ist von Maßnahmen wie etwa einer verpflichtenden Verbrauchsreduktion in einem ersten Schritt nicht betroffen und kann auf die eigenen Reserven zugreifen, um die Produktion fortzusetzen. Erst wenn es die Systemstabilität erfordert, greift der Staat auch auf diese Reserven zu. Sollte es zu einem Zugriff auf die Reserven der Unternehmen kommen, steht diesen dafür eine Entschädigung zu. Sie bekommen das verwendete Gas vom Staat finanziell abgegolten. Diese beiden Maßnahmen sind vorerst auf drei Jahre befristet und gelten für eine eingespeicherte Menge von bis zur Hälfte des eigenen Jahresverbrauchs.
Um sicherzustellen, dass die Bilanz zwischen Gasaufbringung und Gasabgabe im Erdgasnetz immer ausgeglichen ist, gibt es die so genannte Ausgleichsenergie. Es werden jene Gasmengen gekauft oder verkauft, die der Markt- und Verteilergebietsmanager (MVGM) physikalisch in das Erdgasnetz einspeisen oder aus dem Erdgasnetz abgeben muss, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Dieses Modell soll ausgebaut werden, damit im Fall einer Unterbrechung der Erdgaslieferungen aus Russland zusätzliche Ausgleichsenergiemengen vorgehalten werden.
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