Reform der SVA: Mehr einheitliche Kassenleistungen
Das heimische Sozialversicherungssytems steht seit Jahrzehnten in der Kritik. Zu teuer, zu ineffizient - so der einhellige Tenor. Bestes Beispiel dafür sind die österreichweit unterschiedlichen Tarife für ein und dieselbe Leistung. Wie viel Krankenkassen zahlen, das hängt in Österreich nämlich vom Beruf und Wohnsitz des Betroffen ab. Beinah jede Kassa gewährt unterschiedliche Zuschüsse - egal ob bei Impfstoffen, Pflegebehelfen, Zahnspangen oder Therapien.
Bei 11 von 23 Leistungsgruppen soll es ab Oktober einheitliche Tarife geben. Bei anderen Leistungsgruppen wie Zahnersatz oder Psychotherapie sollen Durchschnittswerte herangezogen werden.
Einheitlich sind künftig die Zuschüsse zu Rollstühlen, Windeln oder Zeckenimpfungen. Eine klare Verbesserung soll es ab Herbst für chronisch Kranke geben, die Transportdienste in Anspruch nehmen müssen. Sie zahlen künftig keinen Selbstbehalt, wenn sie etwa zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie gebracht werden.
„Wenn die Leistungen harmonisiert werden, dann werden auch die Abrechnungen vereinheitlicht. Wir sparen enorm viel, was die Verwaltung betrifft“, sagt Alexander Biach, Chef des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, im Gespräch mit dem ORF-Radio. Im Bereich der IT und Verwaltung "liege das wirkliche Geld", das gespart werden könne, so Biach weiter. Auch hier werde man reformieren. "Dann kann man ohne wilde Spekulationen auch über die Strukturen reden." Effizientere Strukturen will auch SPÖ-Gesundheitsheitsminister Alois Stöger schaffen. Er gab eine Studie in Auftrag, die Ende August erwartet wird. Erst vergangene Woche machte Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker auf die Missstände im Sozialversicherungswesen aufmerksam.
Ingrid Korosec, Sprecherin des österreichischen Seniorenbundes, plädiert für eine tarifiliche Gleichsetzung aller Leistungen und eine rasche Umsetzung von Biachs Plänen: „Für mich ist es immer unerklärlich wie ein Ehepaar, welches in Niederösterreich an der Grenze zu Oberösterreich wohnt, nur deshalb unterschiedliche Leistungen erhält, weil der Mann in Oberösterreich arbeitet und die Frau in Niederösterreich. Beide zahlen doch exakt denselben Beitrag ein! Dies muss umgehend angepasst werden!“
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