Grasser klagt Ex-Steuerberater auf Schadenersatz

APA12379374-2 - 19042013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA 160 II - Kläger Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Freitag, 19. April 2013, vor Beginn einer Verhandlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien. Grasser prozessiert gegen die Republik wegen seiner Forderung nach Schadenersatz wegen der Veröffentlichung einer laufenden Hausdurchsuchung. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Ex-Finanzminister wirft Deloitte vor, ihn falsch beraten zu haben. Er fordert 366.000 Euro zurück.

Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der ein Millionen schweres Steuer- und Finanzstrafverfahren am Hals hat, holt nun zu einem rechtlichen Gegenschlag aus. Am vergangenen Mittwoch haben Grasser und seine Beratungsfirma Valuecreation beim Handelsgericht Wien eine Schadenersatzklage eingebracht – gegen das Steuerberatungsunternehmen Deloitte und den Deloitte-Partner Peter Haunold. Das bestätigt Ex-Justizminister und Anwalt Dieter Böhmdorfer, der die 25 Seiten starke Klage verfasst hat, dem KURIER.

Grasser wirft Deloitte vor, ihn im Zusammenhang mit der Gründung eines Steuer-Konstrukts mit Stiftungen in Liechtenstein, Zypern und auf den British Virgin Islands falsch beraten zu haben. Er fordert 366.600 Euro Schadenersatz.

„Vor Gericht wird Herr Grasser den Beweis führen, dass er die steuerliche Beratung ausschließlich dafür in Anspruch genommen hat, um eine korrekte und problemlose Veranlagung seines Einkommens und Vermögens vornehmen zu lassen“, sagt Böhmdorfer zum KURIER. „Selbstverständlich wollte er auch, dass durch die steuerlichen Maßnahmen keine unnötigen Kosten entstehen.“ Sein Mandant gehe nach wie vor davon aus, dass die angeratene Konstruktion korrekt ist. Sollten die Finanzbehörden oder ein Gericht schlussendlich zu einem gegenteiligen Schluss kommen, liege die Verantwortung nicht bei Grasser, sondern beim Steuerberater.

Zur Vorgeschichte: 2007 beteiligte sich Grasser an einem Investment-Projekt der Meinl Bank auf der Kanalinsel Jersey. Julius Meinl V. persönlich soll ihm den Kontakt zu Deloitte gelegt haben. Grasser suchte eine „kostengünstige Problemlösung“ für die Meinl-Einnahmen.

Laut Klage soll Deloitte dem Ex-Minister dann zur Gründung der Beratungsfirma Valuecreation GmbH, der Liechtensteiner Stiftung Waterland und von fünf weiteren Auslands-Gesellschaften geraten haben. Dabei soll ihn die Steuerberatungsfirma „in keinster Weise darüber aufgeklärt haben, dass die empfohlene Konstruktion mit rechtlichen Risiken behaftet sein könnte“.

Hätte er gewusst, bringt Grasser nun vor, dass die Rechtmäßigkeit seines Firmengeflechts von der Steuerbehörde „auch nur in Zweifel gezogen werden könnte, hätte er sich für eine andere Konstruktion entschieden“. Auch habe er seinen Steuerberater im Frühjahr 2009 beauftragt, „die gesamte Konstruktion im Zuge der Steuererklärungen 2007 dem Finanzamt offenzulegen“.

Finanz sieht es anders

Mit Februar 2013 kam die Finanz aber zum Ergebnis, dass Grassers Firmengeflecht „nicht wirtschaftlich sinnvoll“ ist, dass die Gesellschaften „keinen Geschäftsbetrieb entfalten“, dass Grasser die geschäftlichen Leistungen persönlich (wie ein Einzelunternehmer) erbringe und die Offenlegung seiner Meinl-Geschäfte gegenüber der Behörde „zu spät erfolgt ist“. Unterm Strich macht das eine Steuernachforderung von 5,41 Millionen Euro. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen – er hat berufen.

Indes fordert Grasser nun von Deloitte nicht nur angeblich „überhöhte Honorare“ zurück, weil man ihm eine „unnötig kostenaufwendige Firmenkonstruktion“ angedient hat, sondern auch jene Rechtsanwalts - und Beraterkosten, die ihm jetzt durch das Steuer- und Finanzstrafverfahren anfallen. Letztere machen bisher knapp 92.000 Euro aus. „Wir haben die Klage noch nicht erhalten, sie kommt für uns aber nicht ganz überraschend“, sagt Harald Breit, Partner von Deloitte, zum KURIER. „Wir unterliegen leider nach wie vor der Verschwiegenheit. Aber ich versichere Ihnen, dass wir vollkommen korrekt gehandelt haben und keine Beratungsfehler begangen worden sind.“ Nachsatz: „Wir werden alle juristischen Mittel ausschöpfen, um uns zu wehren.“

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