Rechtsstreit gegen die FPÖ: Teilerfolg für Nehammer

IBIZA-U-AUSSCHUSS: HAFENECKER
Hygiene Austria: Nach einer Behauptung von FPÖ-Abgeordnetem Hafenecker muss das FPÖ-TV eine Mitteilung veröffentlichen

Die FPÖ muss im Streit mit PR-Beraterin Katharina Nehammer eine Teil-Niederlage einstecken. FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker hatte sinngemäß behauptet, die Ehefrau von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hätte Informationen über eine bevorstehende Hausdurchsuchung bei der Maskenfirma Hygiene Austria von ihrem Mann bekommen und an die Firma übermittelt. Nehammer klagte u.a. auf Entschädigung, laut Gerichtsbeschluss muss „FPÖ TV“ dieses Vorgehen nun veröffentlichen.

FPÖ-TV muss berichten

Nehammer hatte nicht nur auf Unterlassung und Widerruf (am Zivilrechtsweg) geklagt, sondern auch beim Landesgericht für Strafsachen in Wien medienrechtliche Anträge auf Entschädigung (wegen übler Nachrede) und Urteilsveröffentlichung sowie auf die Veröffentlichung einer „kurzen Mitteilung“ gestellt, wie ihr Anwalt gegenüber der APA sagte.
Das Straflandesgericht Wien hat nun entschieden, dass die FPÖ auf ihrem Youtube-Kanal „FPÖ TV“ über dieses Vorgehen Nehammers berichten muss, berichtete die „Kronen Zeitung“ am Sonntag. Laut Nehammers Anwalt sei dies ein erster „Teilerfolg“ zu einer Verurteilung der FPÖ wegen übler Nachrede. Die FPÖ hat nun einige Tage Zeit, diesen Beschluss umzusetzen.

Auch Facebooknutzer muss Mitteilung veröffentlichen

Zuvor hatte Rechtsanwalt Michael Rami, der Nehammer bei Klagen wegen übler Nachrede gegen Facebook-Nutzer vertritt, am Samstag in einem anderen Fall über einen „ersten Erfolg“ vor Gericht berichtet. Das Landesgericht Korneuburg hat demnach einem jener Facebook-Nutzer, die das betroffene Posting geteilt hatten, aufgetragen, ebenfalls eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens zu veröffentlichen. Das Gericht stelle damit klar fest, dass die Veröffentlichung an sich rechtswidrig gewesen sei, erklärte Rami auch in diesem Fall.

Nehammer hatte ursprünglich einen Kärntner geklagt, der in einem Facebook-Posting behauptet hatte, sie arbeite beim Maskenhersteller Hygiene Austria, dem damaligen Unternehmen des Ehemanns der Büroleiterin von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Tatsächlich arbeitet Nehammer allerdings nur bei einer PR-Agentur, die für Hygiene Austria tätig war. Nehammer selbst arbeitete aber nicht für die Maskenhersteller.

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