Rechtsbereinigung: Ist totes Recht wirklich tot?

Justizminister Josef Moser verteidigte die Rechtsbereinigung
Das Justizministerium nannte erste Beispiele für unbrauchbare Rechtsnormen. Kaum angewandte Paragrafen können manchmal aber auch nützlich sein.

Justizminister Josef Moser will "überflüssigen Ballast abwerfen". Die Hälfte der rund 5.000 Rechtsvorschriften in Österreich soll noch dieses Jahr außer Kraft gesetzt werden. Der Gesetzesentwurf für diese Rechtsbereinigung soll am Freitag in eine fünfwöchige Begutachtung geschickt werden, die Frist endet am 1. Juni.

Laut Moser geht es um den Wegfall von Rechtsvorschriften, die "nicht mehr zeitgemäß" seien. Der Minister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zog am Mittwoch beim Ministerrat einen Vergleich zu einem gewöhnlichen Kleiderschrank. Auch bei den Rechtsvorschriften sei es so, "dass der Kasten voll ist und man das, was man benötigt, nicht findet".

Kompliziertes Geflecht

Ein Kritikpunkt seit Bekanntwerden der Pläne ist, dass eine pauschale Abschaffung aller Rechtsnormen, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden, in das komplizierte Geflecht an Gesetzen, die zum Teil aufeinander verweisen, eingreift. Dabei könnten juristische Lücken entstehen.

Moser wischte solche Bedenken bereits im Jänner weg und sagte: "Da geht nichts schief." Bis 15. März sollten die einzelnen Ministerien melden, welche älteren Gesetze weiterhin gebraucht werden.

Käsefonduegesetz und Scheidemünzen

Nicht dazu gehören offenbar folgende Rechtsnormen, die vom Justizministerium für eine Abschaffung vorgeschlagen wurden:

  • Das Bundesgesetz "zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Bergrechtsbestimmungen im Burgenland" aus dem Jahr 1946.
  • Eine Verordnung von 1959 über die "Einziehung der Scheidemünzen zu 10 Groschen aus Zink"
  • Das Bundesgesetz von 1991 zur "Errichtung der Austro-Milchexportabwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung"
  • Ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1990 "zur Durchführung von Bestimmungen des Abkommens zwischen Österreich und der Schweiz betreffend bestimmte Käsesorten und Käsefondue"

Es sind vor allem Kuriositäten wie das Käsefonduegesetz, die bisher an die Öffentlichkeit gelangt sind. Was aber nicht bedeutet, dass alle zur Streichung freigegebenen Bestimmungen auch im Rechtsalltag gegenstandslos und wirkungslos sind. Die ehemalige OGH-Präsidentinn Irmgard Griss kritisierte bereits im Februar in ihrer Funktion als Neos-Abgeordnete, dass "jedes Gesetz ganz genau durchgesehen werden“ müsse, "weil oft Bestimmungen drinnen sind, die etwas anderes regeln. Das ist ein gewaltiger Aufwand.“

Nur ästhetische Eingriffe?

Andere Rechtsexperten monierten, dass dieses Ausmisten viel Aufwand bedeutet, aber kaum Auswirkungen auf das tägliche Leben habe. Schließlich handelt es sich dabei um totes Recht, das nicht mehr angewendet wird. Kritiker sprechen daher von reiner Rechtsästhetik.

Aber handelt es sich wirklich nur um rein ästhetische Eingriffe?

Als "Sklaverei" im Rampenlicht stand

Es kann durchaus vorkommen, dass Rechtsnormen, die Jahre lang keine Anwendung gefunden haben, plötzlich wieder wichtig werden können. So zum Beispiel im Jahr 2009, beim weltweit verfolgten Prozess gegen den Inzest-Vater von Amstetten. Josef F. wurde in der Anklageschrift nicht nur Mord, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwere Nötigung und Blutschande vorgeworfen, sondern auch Sklavenhandel. Ein Delikt, für das es seit den 1970er Jahren nur ein einziges Mal eine Verurteilung gegeben hat. Im Jahr 2002 war der Paragraf 104 Strafgesetzbuch (StGB) Gegenstand einer Verhandlung in Innsbruck.

Auch der Paragraf 185 StGB dürfte bisher selten bis gar nicht Anwendung gefunden haben, bestraft er doch die Luftpiraterie. Kommt es aber tatsächlich einmal zu einer Flugzeugentführung im österreichischen Luftraum, dann hat die Strafbestimmung freilich wieder Sinn, wenngleich ein Flugzeugentführer auch gegen andere Paragrafen verstößt, die dann herangezogen werden könnten.

Gesetz gegen "Fake News" wurde abgeschafft

Es gibt aber auch den Fall, dass Paragrafen, die jahrelang in der Praxis keinen Anwendungsbereich finden, plötzlich wieder vonnöten sein könnten, aber bereits abgeschafft sind.

Ein solcher Paragraph stellte in Österreich die "Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte" unter Strafe. In den Jahren 2015 und 2016, als Lügengeschichten im Internet unter dem Stichwort "Fake News“ ein Riesenthema wurden, riefen Politiker in verschiedenen europäischen Ländern nach einer Gesetzgebung, die solchen Veröffentlichungen einen Riegel vorschiebt. Gut, hätte man damals in Österreich sagen können, dass es hierzulande bereits den § 276 im Strafgesetzbuch gibt. Nur wurde dieser just während dieser anhaltenden Debatte auf Anraten einer Expertengruppe mit 31. Dezember 2015 außer Kraft gesetzt.

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