Rechtsanwaltskammer-Präsident: "Ermittlungen dürfen keine Strafe sein"
Der Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK), Armenak Utudjian, verteidigt am Montag im ZIB2-Interview die Forderungen der ÖRAK, dass Sicherstellungsmöglichkeiten von Handys und Datenträgern durch die Staatsanwaltschaft beschränkt werden sollten. Der Kurier hat berichtet. Ein moniertes Defizit seien auch die Beschuldigtenrechte, die erweitert werden sollten, so Utudjian im ORF-Interview.
Mängel gebe es zudem auch im Bereich des Kostenersatzes, erklärt Utudjian. Und zwar sowohl im Zivilrecht als auch beim Strafrecht. Grundsätzlich muss im Zivilrecht derjenige die Prozess- und Anwaltskosten tragen, der das Verfahren verliert. Die kalkulierten Kosten allerdings würden auf Grundlage veralteter Rechtsanwalts-Tarife bemessen werden. "Das entspricht einem heutigen Wertverlust von 20 Prozent und somit einem unzureichenden Kostenersatz", sagt Utudjian.
Freigesprochene bleiben auf Kosten sitzen
Wirklich problematisch werde es aber im Bereich des Strafprozesses. Hier verhält sich der Kostenersatz anders als im Zivilrecht. Wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschuldigten eingestellt werden oder dieser gar freigesprochen werde, "bleibt er häufig auf den Kosten sitzen", sagt Utudjian.
Konkret: Kommt es zum Prozess, und der Beschuldigte gewinnt, erhält dieser einen maximalen Kostenersatz von 10.000 Euro bei Schöffengerichten. "Das ist zu niedrig angesetzt", in anderen Verfahren liege dieser noch darunter. Der Kostenersatz müsse angepasst werden, fordert der Präsident der Rechtsanwaltskammer.
Er erwarte zudem, dass auch bei Einstellungen von Ermittlungsverfahren ein Kostenersatz gelistet werde, denn "Ermittlungen sollen noch keine Strafe sein".
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