Rechtsanwälte gegen höhere Strafen bei Sexual- und Gewalttaten

Rechtsanwälte gegen höhere Strafen bei Sexual- und Gewalttaten
Der Präsident des Rechtsanwaltskammertags warnt die Regierung, Opfern mehr Mitwirkung im Strafverfahren einzuräumen.

Die Regierung will mit der geplanten Strafrechtsreform nicht nur schärfere Strafen für Sexual- und Gewaltverbrechen, sondern auch den Opferschutz weiter ausbauen. Die Rechtsanwälte halten beides nicht für nötig. "Es sollte klar sein, dass man die Bestrafung von Straftätern nicht in die Hände der Opfer legen darf", sagt  Rupert Wolff, Präsident des Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK).

Für die von der Regierung angekündigte Reform des Strafrechts wurde eine Task Force unter der Leitung der Innenministeriums-Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) eingesetzt. Der Tatsache, dass dafür eigentlich das Justizministerium zuständig ist, hielt man entgegen, dass es dabei auch um mehr Prävention und Schutz für die Opfer gehe.

"Rache darf keine Rolle spielen"

Die Opfer seien aber schon jetzt ausreichend mit Rechten ausgestattet, merkte Wolff an, es gebe sowohl psychologische als auch anwaltliche Betreuung für sie. Keinesfalls dürfte Opfern mehr Mitwirkung im Strafverfahren eingeräumt werden: Die Bestrafung von Straftätern müsse, "wie es in unserer zivilisierten Gesellschaft bewusst eingerichtet wurde", in den Händen der Richter bleiben, Rechtsmittel sollten nur den Staatsanwälten und den Verurteilten offenstehen, nicht aber den Opfern zugänglich gemacht werden.

"Der Rachegedanke darf im Strafverfahren keine Rolle spielen", merkte Wolff an. Außerdem dürfe das Strafrecht nicht mit aufwändigen Begutachtungen von Opferschäden aufgehalten werden, denn "eine Strafe muss schnell verhängt werden, wenn sie wirken soll".

Reformbedarf bei Gefängnissen

Nicht nötig ist aus Sicht der Rechtsanwälte eine weitere Erhöhung von Strafen für Sexual- und Gewaltverbrechen. Deshalb begrüßt Wolff, dass eine von zwei eingerichteten Arbeitsgruppen - und zwar jene im Justizministerium, geleitet von Generalsekretär Christian Pilnacek -, die Auswirkungen der großen Strafrechtsreform 2016 evaluieren soll. Damit werde die nötige Entscheidungsbasis geschaffen.

Jedenfalls reformbedürftig sei der Strafvollzug, insbesondere der Maßnahmenvollzug. Wenn darüber in der von Edtstadler geleiteten Innenministeriums-Arbeitsgruppe gesprochen werde, "begrüßen wir das", merkte Wolff an. Denn das Strafrecht funktioniere nur, wenn der Strafvollzug human, sicher und ordentlich abgewickelt werde.

Sorge wegen "Sicherheitspakets" der Regierung

Die Rechtsanwälte stehen auch dem neuen "Sicherheitspaket" höchst skeptisch gegenüber. Nur wenig sei verbessert, einiges sogar verschärft worden, sagt ÖRAK-Präsident Wolff zum türkis-blauen Gesetzespaket. Nach wie vor fehle weitgehend die richterliche Kontrolle. Damit "reihen wir uns in die Reihe jener Länder ein, die - wie Ungarn oder Polen - Angst vor ihren eigenen Bürgern haben", sagt Wolff.

Das Paket sei ein Schritt Richtung Überwachungsstaat - auch wenn er den Verzicht auf "Sicherheitsforen" begrüßt. Der Polizei gebe die Regierung zahlreiche neue Überwachungsmöglichkeiten an die Hand, und dies zum größten Teil ohne richterliche Kontrolle.

Weiterhin ist eine Nachfolgeregelung für die gekippte Vorratsdatenspeicherung vorgesehen, und zwar unter dem Namen "Quick Freeze". "Da haben wir den Eindruck, dass man versucht, etwas zu verschleiern, indem man den bösen Namen nicht mehr erwähnt", meint Wolff. Der gravierendste Eingriff in die Privatsphäre sei aber nach wie vor der "Bundestrojaner".

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