Rechtliche Probleme bei Zuständigkeiten von Staatssekretär Tursky

Rechtliche Probleme bei Zuständigkeiten von Staatssekretär Tursky
Rechtliche Vorgaben der EU zur Telekommunkation könnten Turskys geplante Ressortzuständigkeit im Staatsekretariat verhindern.

Von Antonia Fließer

Bei der von Bundeskanzler Karl Nehammer in Windeseile veranlassten Regierungsumbildung vor dem ÖVP-Parteitag gibt es rechtliche Schwierigkeiten. Problem sei die neue Regelung der Ressortzuständigkeiten. Die Ansiedelung des neuen Staatssekretariat für Digitalisierung von Florian Tursky im Finanzministerium dürfte unionsrechtlich nicht konform sein.

Konkret geht es um die vereinten Telekommunikations- und Digitalisierungsagenden, die durch EU-Vorgabe nicht in einem Ressort sein dürften. Bisher war das Thema Digitalisierung im Wirtschaftsministerium und die Telekommunikationsagenden beim Landwirtschaftsministerium angesiedelt. "Das Unionsrecht schreibt vor, dass es eine Trennung geben muss zwischen hoheitlichen Funktionen und Aufgaben, die im Zusammenhang mit Eigentümern und Unternehmen wahrgenommen werden", erklärt der Jurist Hans-Peter Lehofer im Ö1-Mittagsjournal.

Das Finanzministerium verwalte allerdings Anteile des Bundes an der A1 Telekom Austria über die ÖBAG und sei dadurch indirekter Eigentümervertreter für die staatliche Beteiligung in einem Telekommunikationsunternehmen. Mit der neuen Einteilung der Ressortzuständigkeiten würde das Finanzministerium auch zur Telekommunikationsbehörde werden. Dagegen sprechen aber die Vorgaben des Unionsrechts: Dort ist eine strikte Trennung der beiden vorgesehen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Beispielsweise könnte sich das Finanzministerium ansonsten Vorteile bei der Frequenzvergabe für Unternehmen, an denen es selbst beteiligt ist, verschaffen.

Grundsätzlich sehe Lehofer bei der Einbettung der Digitalisierungsagenden im Finanzministerium keine rechtlichen Schwierigkeiten. Es ginge vor allem um die Vorgaben der Union zur Telekommunikation. Welche Kompetenzen dem Staatssekretariat tatsächlich zugeteilt werden, ist derzeit unklar. Aus dem Finanzministerium heißt es, dass man sich dem Problem bewusst sei und es bis zur Novelle des Ministeriengesetzes eine konkrete Lösung geben würde.

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