Rechnungshof prangert Lebensmittelverschwendung in "großem Ausmaß" an
Der Rechnungshof (RH) prangert das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung an und legt dem Umwelt- und Klimaschutzministerium nahe, gemeinsam mit dem Landwirtschafts- und dem Konsumentenschutzministerium eine Gegenstrategie vorzulegen. "Dabei wären alle Sektoren der Lebensmittelkette einzubeziehen", auch Landwirtschaft und Produktion, heißt es im am Freitag vorgelegten Prüfbericht. 790.790 Tonnen an vermeidbaren Essensabfällen fallen demnach in Österreich jährlich an.
Auf diese Zahl kommt der RH mit den Daten, die er für den Bericht "Verringerung der Lebensmittelverschwendung - Umsetzung des Unterziels 12.3 der Agenda 2030" eruiert hat. Fakt sei aber: Aktuelle, systematisch und umfassend erhobene Zahlen über das tatsächliche Ausmaß fehlen, lautet eine Kritik Richtung Umwelt- und Klimaschutzministerium. Daher werde es auch nicht möglich sein zu beurteilen, ob das Ziel für nachhaltige Entwicklung erreicht wird, bis 2030 die Lebensmittelverschwendung pro Kopf zu halbieren. Darauf hatten sich 2015 die Staats- und Regierungschefs der UNO-Mitgliedstaaten geeinigt.
Die Haushalte tragen laut Rechnungshof mit 206.990 Tonnen am meisten zur Jahresmenge bei. In der Außer-Haus-Verpflegung landen 175.000 Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle im Müll. Der Handel verursache mit 120.000 Tonnen die geringste Menge aller Sektoren. Dies sei jedoch ein "näherungsweiser Überblick" mit Daten, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden. Das Umweltministerium solle künftig besser "in regelmäßigen Abständen in Einklang mit den EU-Vorgaben" solche Daten entlang der gesamten Lebensmittelkette erfassen.
Spenden von Lebensmitteln
Im Regierungsprogramm 2020-2024 ist ein Verbot der Entsorgung genusstauglicher Nahrungsmittel im Lebensmitteleinzelhandel verankert. Derzeit gibt es ein auf Freiwilligkeit basierendes Kooperationsmodell: 2017 hat der Einzelhandel demnach mit 12.250 Tonnen doppelt so viele Lebensmittel an soziale Einrichtungen weitergegeben wie 2013. Für den Fall eines gesetzlichen Entsorgungsverbots hatten die Empfänger wiederholt Bedenken hinsichtlich finanzieller und personeller Ressourcen sowie Kühlungs-, Lager- und Verteilungskapazitäten geäußert. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Ministerium, im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung für die Unternehmen zum Spenden von Lebensmitteln die infrastrukturellen, logistischen und finanziellen Rahmenbedingungen mitzubedenken.
Das Klimaschutzministerium setzt laut RH in Sachen nachhaltige Entwicklungsziele auf das Aktionsprogramm "Lebensmittel sind kostbar!" - das etwa die Ausschreibung des "Viktualia-Awards" oder die Abhaltung von Kochworkshops beinhaltete - sowie das Abfallvermeidungsprogramm, beide würden vor allem auf die Sektoren Handel, Außer-Haus-Verpflegung und privater Konsum abzielen. Was fehle, sei eine umfassende Strategie, monieren die Prüfer.
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