Rauchen, Bezahlen, Studieren: Das ändert sich für uns 2018

Wird bald nicht mehr gedruckt: der 500-Euro-Schein
Prognosen sind schwierig. Vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen, sagt Mark Twain. Manches für 2018 ist aber fix.

Rot-Schwarz ist zwar Geschichte, viele Entscheidungen der Vergangenheit treten aber erst in den kommenden Monaten in Kraft. Bei den Studiengebühren hat die ÖVP-FPÖ-Regierung bereits Akzente gesetzt. Andere Veränderungen im kommenden Jahr beruhen auf Beschlüssen von EU-Parlament und Europäischer Zentralbank.

Für Bankkunden, Studenten, Pflegebedürftige und ihre Angehörige sowie Waffenbesitzer gibt es weitreichende Neuigkeiten. Nur für die Raucher ändert sich fast nichts.

Gegen Ende 2018 wird die Europäische Zentralbank keine 500-Euro-Scheine mehr ausgeben. Ziel der EZB: Terrorfinanzierung und Geldwäsche besser zu bekämpfen. Die im Umlauf befindlichen 500er bleiben aber gültig und sollen unbegrenzt umtauschbar sein. Die Abschaffung des Scheins habe "nichts, aber auch wirklich gar nichts" mit der Abschaffung des Bargelds zu tun, sagt EZB-Chef Mario Draghi.

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Mario Draghi: Kein Indiz für schrittweise Abschaffung des Bargelds

Raucher müssen doch nicht mehr um ihren Platz am Wirtshaustisch fürchten. Das 2015 beschlossene absolute Rauchverbot in der Gastronomie ab 1. Mai 2018 wird von der ÖVP-FPÖ-Regierung nicht umgesetzt. Gäste dürfen in abgetrennten Räumlichkeiten weiterhin rauchen. Auch in kleinen Lokalen ohne Nebenraum darf weiter gequalmt werden: wenn keine Speisen vor Ort zubereitet werden und die Grundfläche des Gastraums weniger als 75 Quadratmeter hat. Derzeit gilt sogar noch eine 50-Quadratmeter-Grenze, diese wird also ausgeweitet.

Rauchen erst ab 18

Die Pläne der ÖVP-FPÖ-Koalition sehen jedoch vor, dass Kinder und Jugendliche nicht im Raucherbereich von Lokalen sitzen dürfen. Auf das Rauchverbot für Unter-18-Jährige haben sich die Jugendreferenten der Länder schon im März geeinigt: Jugendliche, die Zigaretten kaufen möchten, werden demnach in der Trafik abblitzen. Die Länder hatten sich darauf geeinigt, dass diese Bestimmung Mitte 2018 in Kraft tritt.

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Österreich bleibt eine Raucher-Hochburg in Europa

Das Jahr 2018 bringt ab dem Herbst voraussichtlich eine Studiengebührenpflicht für berufstätige Langzeitstudenten. Deren Befreiung war durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden, eine mögliche Reparatur ist bisher aber nicht erfolgt.

Derzeit sind grundsätzlich alle Uni-Studenten aus Österreich und der EU innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semestern von Studiengebühren befreit. Trotz Überschreitung waren berufstätige Studenten bisher ebenfalls nicht verpflichtet, diese zu bezahlen. Die VfGH-Aufhebung wird Türkis-Blau wohl nicht reparieren.

Vielmehr wird im neuen Regierungsprogramm die Absicht bekundet, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Ob diese bereits 2018 kommen, ist unklar.

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Nicht nur an der Uni Wien werden Studiengebühren wohl bald eine Renaissance erleben

Banken dürfen ihren Kunden ab 13. Jänner nur mehr in Ausnahmefällen Gebühren für einzelne Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte verrechnen. Außerdem muss die kontoführende Bank immer alle Gebühren und Entgelte übernehmen, die Automatenbetreiber wie Euronet für Geldabhebungen verlangen.

Nur wenn die Kunden bei der Eröffnung des Kontos zwischen einer pauschalen Kontoführungsgebühr – inklusive aller Bargeldabhebungen – und einer niedrigeren Kontoführungsgebühr wählen können, bei der zusätzliche Kosten für einzelne Bankomatbehebungen anfallen, dürfen die Banken Gebühren für einzelne Behebungen verrechnen.

Änderungen gibt es auch bei Kontenüberziehungen: Wenn ein Kunde dies mehr als drei Monate lang über den vereinbarten Rahmen hinaus tut und diese Überziehung durchgehend das Eineinhalbfache der durchschnittlichen Eingänge ausmacht, muss ihn die Bank darüber informieren und einen kostengünstigeren Ratenkredit sowie ein Beratungsgespräch anbieten.

Maximal 50 Euro Haftung bei Missbrauch

Und die Banken werden dazu verpflichtet, zu jedem Kontomodell vorvertragliche Entgeltinformationen anzubieten. Eine weitere Verbesserung: Kunden haften bei Missbrauch ihrer Bankomat- oder Kreditkarte oder ihres Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro, solange die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt wurden. Bisher waren es bis zu 150 Euro. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften die Bankkunden auch weiterhin unbeschränkt.

Außerdem dürfen Händler bei Buchungen über das Internet künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kreditkarten verlangen. Ab November 2018 werden in der Eurozone Echtzeitüberweisungen möglich sein.

Für Pflegebedürftige bringt das Jahr 2018 mit dem Wegfall des sogenannten Pflege-Regresses eine Erleichterung, ebenso für deren Angehörige. Mit der Neuregelung dürfen die Länder nicht mehr auf das Vermögen von Pflegebedürftigen, die in stationären Heimen aufgenommen sind, zugreifen.

Diese Regelung umfasst sämtliches Vermögen ohne Berücksichtigung von dessen Höhe. Darunter fallen auch Immobilien, Liegenschaften, Wohnungseigentum, Barvermögen und Sparbücher. Auch auf das Vermögen der Angehören, Erben und Geschenknehmer der Betroffenen darf nicht mehr zugegriffen werden. Die neue Regelung gilt auch für bereits laufende Verfahren, diese sind einzustellen. Weiterhin einbehalten werden der Großteil der Pension und ein Teil des Pflegegeldes von Heimbewohnern.

Senioren-Wohngemeinschaften einbegriffen

Im Sozialministerium geht man davon aus, dass auch stationäre Einrichtungen, die primär der Betreuung von Menschen mit Behinderungen dienen, von den Bestimmungen umfasst sind. Dies gilt auch für alternative Wohnformen (wie etwa Wohngemeinschaften) mit zumindest nachts bestehender Rufbereitschaft.

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Ab 2018 soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mehr vom Vermögen bleiben

Das EU-Parlament hat im März ein strengeres Waffenrecht beschlossen. Im Bemühen, den Terrorismus zu bekämpfen, kommen nun auf die legalen Besitzer einige Änderungen zu, die aber noch nicht abzusehen sind. Denn die Umsetzung der Richtlinie obliegt den einzelnen Staaten – in Österreich ist der neue Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am Zug.

Der Sorge geschuldet, dass deaktivierte, ehemals scharfe Waffe wieder funktionsfähig gemacht werden könnten, sollen auf EU-Wunsch die entsprechenden Vorschriften für den Umbau weiter verschärft und die Dekorationsstücke auch registriert werden. Dies soll auch Einzelteile betreffen.

Weiters will man den Informationsaustausch zwischen den einzelnen Staaten verbessern. Und bei Online-Käufen soll ein persönlicher Kontakt mit der Behörde notwendig werden.

Pistolen mit über 20 Schuss betroffen

Am weitreichendsten ist jedoch das Verbot halbautomatischer Waffen mit "großen" Magazinen. Langwaffen mit mehr als zehn und Pistolen mit mehr als 20 Schuss sind davon betroffen - und damit ein Großteil der infrage kommenden Pistolen und fast alle halbautomatischen Gewehre, die sich im Besitz legaler Schützen und Jäger befinden. Denn für die gängigsten großkalibrigen Pistolen gibt es passende großvolumige Magazine - etwa 33 Patronen fassende für alle Glock im Kaliber 9 mm Luger. Für halbautomatische Gewehre sind 20- oder 30-Schuss-Magazine zudem viel gebräuchlicher als solche für zehn oder weniger Patronen.

Nach dem Beschluss der Waffenrichtlinie haben die Mitgliedsländer 15 Monate Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Das heißt, bis Mitte 2018.

Noch einige weitere politische Entscheidungen werden 2018 schlagend: In den Ordinationen bringt das neue Jahr ein Ende der Zettelwirtschaft beim Arzt. Verordnungen und Überweisungen können künftig elektronisch abgewickelt werden. Gestartet wird auch die E-Medikation.

Im Jahr 2018 kommt Schulautonomiepaket, das im Sommer noch von Rot-Schwarz beschlossen worden ist, in den Klassenzimmern an - allerdings nicht mit dem 1. Jänner, sondern erst mit dem im September startenden Schuljahr 2018/19. Zentraler Punkt: Bis zu acht Schulen können in sogenannten "Clustern" unter einer gemeinsamen Leitung zusammengeschlossen werden. So sollen Ressourcen besser genutzt werden und Lehrer bei Bedarf auch an anderen Clusterschulen unterrichten können.

Mehr Frauen in Aufsichtsträten

In der Wirtschaft heißt es: mehr weibliche Aufsichtsräte in den Konzernen. Ab 2018 müssen Nachbesetzungen im Aufsichtsrat nach einem bestimmten Schlüssel erfolgen - es gilt eine Mindestquote von 30 Prozent. Diese gilt für Unternehmen, die börsennotiert sind oder mehr als 1.000 Mitarbeiter haben. Außerdem gilt ein Frauenanteil von mindestens 20 Prozent in der Belegschaft und mindestens sechs Kapitalvertreter im Aufsichtsrat als Voraussetzung für die Quote. Kleinere Aufsichtsräte unterliegen nicht der 30-Prozent-Regel.

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In den Ordinationen hält die Digitalisierung weiter Einzug

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