Kärntens Ex-VP-Chef Martinz: Seine Haftstrafe sitzt er in Wien-Simmering ab. Die Rechtsschutzversicherung klagt nun   Anwaltskosten ein.

© APA/GERT EGGENBERGER

Prozesskosten

Martinz: Versicherung will 52.000 Euro zurück

Nach der Verurteilung zu 4,5 Haft droht Josef Martinz nun saftige Geldforderung.

10/21/2014, 04:00 AM

Ex-ÖVP-Obmann Josef Martinz, 55, sieht sich mit der nächsten Klage konfrontiert. Seine Rechtsschutzversicherung fordert von ihm jene 52.000 € zurück, die im Strafprozess für Anwaltskosten angefallen sind.

Martinz wurde am 11. März 2014 in der Causa Birnbacher (Millionenhonorar für den Verkauf der Hypo an die Bayern LB) wegen Untreue rechtskräftig zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er sitzt seine Strafe in Wien-Simmering ab. Das nahm die Versicherung zum Anlass, um die Anwaltskosten zurückzufordern. Begründung: Martinz habe wissentlich eine Straftat begangen, deshalb sehe sich die Versicherung laut Klausel im Vertrag "aus der Pflicht".

Bei der ersten Tagsatzung am Montag in Klagenfurt war Martinz nicht anwesend. Sein Anwalt Alexander Todor-Kostic (hatte ihn auch im Strafverfahren vertreten) sieht es anders als die Kläger. "Das mit der wissentlichen Straftat stimmt zwar", sagte er zum KURIER, "aber mein Mandant ist nicht Versicherungsnehmer, das ist der ÖVP-Klub. Martinz ist nur mitversichert und daher auf Grund der Versicherungsbedingungen nicht persönlich zu einer Rückzahlung verpflichtet."

Der Prozess wird vermutlich bis zu Entscheidungen von Verfassungs- und Europäischem Gerichtshof unterbrochen. Denn Martinz hat Grundrechtsbeschwerden wegen Nichtzulassung von Privatgutachten im Strafverfahren eingebracht.

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