Prozess gegen OStA-Leiter Fuchs geht in nächste Runde

IBIZA-U-AUSSCHUSS: FUCHS
Nach OLG-Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils. Verhandlung findet am 14. März statt.

Der Prozess gegen den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, geht kommende Woche in die nächste Runde. Nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils des Landesgerichts Innsbruck durch das Oberlandesgericht (OLG) wird am Dienstag in Innsbruck erneut verhandelt. Fuchs war wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer unbedingten Geldstrafe von über 72.000 Euro verurteilt worden.

Fuchs wurde vorgeworfen, dass er im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine ehemalige "Presse"-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben soll. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine (letztlich mangels Anfangsverdachts nicht weiter verfolgte) Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet.

Fuchs soll Pilnacek auch von der Einstellung des Verfahrens erzählt haben. Fuchs hatte dies stets bestritten, das Gericht hatte dem aber keinen Glauben geschenkt. Das OLG sah dies aber vom Landesgericht in seiner Urteilsfindung nicht ausreichend begründet.

Im zweiten Anklagepunkt zur Falschaussage wurde Fuchs angelastet, dass er im März 2021 im Ibiza-Untersuchungsausschuss ausgesagt habe, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Das Landesgericht glaubte ihm auch in diesem Punkt nicht, dass er sich nicht mehr erinnern könne, vor allem was eine im Ausschuss abgefragte Korrespondenz zwischen Fuchs und dem Sektionschef am Tag der Veröffentlichung des Ibiza-Videos betrifft.

Der Leiter der OStA Wien argumentierte mit einem vorliegenden Aussagenotstand, weil der Gegenstand des U-Ausschusses ihn selbst betroffen habe. Das Landesgericht sah dies anders und ließ den Aussagenotstand nicht gelten. Das OLG wiederum kam zu dem Schluss, dass sich der Untersuchungsgegenstand sehr wohl gegen Fuchs gerichtet habe und wollte daher noch erhoben wissen, warum er falsch ausgesagt habe.

Bei der Verhandlung ist nur die Einvernahme von Fuchs geplant. Pilnacek, der zuletzt als Zeuge geladen war, hatte aufgrund laufender Verfahren die Aussage verweigert.

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