Prozess gegen Jan Marsaleks Fluchthelfer Schellenbacher endet mit Freispruch

Der Prozess drehte sich um die filmreife Flucht des früheren Wirecard-Managers Jan Marsalek von Bad Vöslau nach Minsk. Den „Businessflug“ hatte Ex-FP-Mandatar Thomas Schellenbacher organisiert.
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Es begann wie ein klassischer Spionagethriller: ein Abendessen mit sündteuren Weißweinen im Halbdunkel von München, nervöse Telefonate, viel Bargeld und ein kleiner Flugplatz in Niederösterreich – und ein Mann, der verschwinden musste.

Vor Gericht wurde am Freitag jenes Kapitel verhandelt, das erklären soll, wie der österreichische Spion Jan Marsalek, einst Strippenzieher im Wirecard-Konzern, nach Russland flüchtete. Auf der Anklagebank saß Thomas Schellenbacher (61), ehemaliger FPÖ-Nationalratsabgeordneter. Der Vorwurf: Begünstigung bei einer Flucht, die so präzise geplant gewesen sein soll wie eine Geheimdienstoperation.

Der Staatsanwalt sprach von einer „Hauruckaktion“, deren Ziel klar gewesen sei: Marsalek musste „so schnell und unbemerkt wie möglich aus der Gefahrenzone“ gebracht werden – hinaus aus dem Schengenraum, hinein nach Belarus, wo kein EU-Haftbefehl greift. „Perfekt gelungen“, so das nüchterne Resümee der Anklage. Eine erfolgreiche Mission.

Businessflug nach Minsk

Die Dramaturgie des Falls liest sich wie ein Drehbuch. Laut Staatsanwaltschaft agierte Schellenbacher nicht auf eigene Faust, sondern im Auftrag von Martin Weiss, einst hochrangiger Beamter im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Heute ist Weiss selbst auf der Flucht, international gesucht, zuletzt in Dubai geortet.

Es war ein Wettlauf gegen die Zeit – und gegen die Justiz. Am 19. Juni 2020, kurz vor 20 Uhr, raste ein Taxi über den Flugplatz Bad Vöslau. Der Fahrer hatte zunächst die Einfahrt nicht gefunden, kostbare Minuten verstrichen. Im Fond: Jan Marsalek, der flüchtige Wirecard-Vorstand, dem heute Milliardenbetrug vorgeworfen wird. 

Weiss schrieb noch am selben Tag: „Noch alles safe, er muss aber heute weg.“ Am Rollfeld wartete bereits eine Chartermaschine mit Ziel: Minsk, Hauptstadt von Belarus. Später reiste Marsalek nach Russland weiter.

Vorwürfe bestritten

Schellenbacher bestritt die Vorwürfe vehement und bekannte sich nicht schuldig. Der objektive Tatbestand sei nicht erfüllt, argumentierten seine Verteidiger Farid Rifaat, Reinhard Berger und Marc Gollowitsch. Am 18. und 19. Juni habe noch gar kein Haftbefehl gegen Marsalek bestanden – dieser sei erst Tage später ergangen.

Schellenbacher selbst hatte sich vor Gericht unwissend gegeben: Den Namen des Passagiers habe er erst am 19. Juni um 9.31 Uhr erfahren – zunächst sei ihm die Passkopie eines Schweden geschickt worden. „Ich war der Meinung, dass es ein Businessflug war“, beteuerte der Ex-Politiker. Er habe von „Unstimmigkeiten“ bei Wirecard gewusst, aber keine Details.

Staatsanwalt meldete Berufung an

Zu Marsalek habe er weder persönliche noch geschäftliche Beziehungen gehabt, ihn nur flüchtig bei Besprechungen mit der Firma IMS in Verbindung mit PCR-Tests gesehen.

Nervös sei er, Schellenbacher, lediglich gewesen, weil es viel Geld koste, wenn ein Passagier nicht auftauche.

Die Einzelrichterin folgte Schellenbachers Darstellung. In ihrer Begründung betonte sie, es sei keine Absicht und auch kein persönliches Interesse Schellenbachers an einer Flucht Marsaleks nachzuweisen gewesen. Zudem blieb eine zentrale Frage unbeantwortet: Ob Marsalek zu diesem Zeitpunkt überhaupt bereits eine konkrete Straftat begangen hatte, konnte „nicht abschließend beurteilt werden“. Ohne diese sogenannte Vorfrage – also die strafrechtliche Relevanz von Marsaleks Verhalten zum Zeitpunkt des Fluges – fehle dem Begünstigungsvorwurf die rechtliche Grundlage, so die Richterin. Das Ergebnis: Freispruch.

Doch die Causa ist damit keineswegs beendet. Die Staatsanwaltschaft meldete noch im Gerichtssaal Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig, der Fall geht in die nächste Gerichtsinstanz.

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