So wie vielerorts Gebühren für Kanal, Wasser, Müllentsorgung bereits automatisch steigen, gilt der Automatismus nun auch die umgekehrte Richtung, nämlich für öffentliche Unterstützungen.
Der Effekt kann beträchtlich sein. Die Familienleistungen wurden zuletzt 2018 valorisiert, bis Juni 2022 hatten sie mehr als 15 Prozent ihres Wertes verloren, und darin ist die kräftige, aktuelle Preissteigerung noch gar nicht voll enthalten.
Automatisch wertangepasst werden ab 2023 auch Kranken-, Reha- und Umschulungsgeld sowie die Studienbeihilfe. Mindestpension, Pflegegeld und Sozialhilfe werden bereits alljährlich valorisiert.
Nicht nur auf der Empfänger-, sondern auch auf der Zahlerseite greift ab dem kommenden Jahr eine Systemänderung. Künftig werden eine Reihe von Steuerabsetzbeträgen automatisch angehoben (Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge und Verkehrsabsetzbeträge).
Herzstück
Das Herzstück ist die Abschaffung der kalten Steuerprogression bei Lohnabschlüssen. Zwei Drittel der kalten Progression verbleiben individuell bei dem jeweiligen Steuerpflichtigen, ein Drittel wird eingehoben und dann politisch verteilt – zum Beispiel an Niedrigverdiener, die keine Steuern zahlen und von der Abschaffung der kalten Progression nicht profitieren.
Für 2023 bedeutet die Abschaffung der kalten Progression: Derzeit zahlt man bis 11.000 € keine Steuern, ab 2023 sind 11.693 € steuerfrei.
Die Grenzbeträge der weiteren Tarifstufen (18.000 €, 31.000 €, 60.000 €) werden 2023 um 3,47 Prozent erhöht. Das bewirkt, dass man später in die nächsthöhere Tarifstufe rutscht.
Zusätzlich sinken 2023 die Steuersätze. Erstmals wird die zweite Tarifstufe das ganze Jahr über 30 Prozent betragen, die dritte sinkt ab Juli von 42 auf 40 Prozent, was einen Mischwert von 41 Prozent ergibt.
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