Sebastian Kurz: Ein Polit-Prozess in der Dauerschleife
So hatte sich Ex-Kanzler Sebastian Kurz das Ende des Falschaussage-Prozesses nicht vorgestellt.
In seinem Umfeld war man felsenfest überzeugt gewesen, dass die Vorwürfe der WKStA, er habe im U-Ausschuss falsch ausgesagt, ins Leere laufen würden und der Richter am Ende einen Freispruch verkündet. Das Gegenteil war der Fall. Mit dem Urteil von acht Monaten bedingt hat der Richter doch ein deutliches Zeichen gesetzt.
Interessanterweise bezieht sich der Schuldspruch aber nur auf seine Aussagen zu den ÖBAG-Aufsichtsräten im U-Ausschuss und nicht zur Bestellung von Ex-Generalsekretär Thomas Schmid zum Vorstand der ÖBAG. Da gab es einen Freispruch.
Dabei hatten im Prozess alle als Zeugen geladenen Aufsichtsräte im Sinne von Kurz ausgesagt, sein Gegner im Gerichtssaal war hingegen Thomas Schmid. Wobei er Schmids Aussagen als „glaubwürdig“ einstufte, was im Hinblick auf dessen Wunsch nach einem Kronzeugenstatus und weiteren Prozessen Auswirkungen haben kann.
Über dieses Urteil wird in den kommenden Tagen sehr diskutiert werden. Richter Michael Radasztics erklärte auch, dass es kein Polit-Prozess gewesen sei. Das mag er als Richter so sehen, tatsächlich war es aber ein solcher.
Erstens ging es um die Rolle und den Status des parlamentarischen U-Ausschusses. Der Richter hat hier die Latte sehr hoch angesetzt. Man könne da über eine Falschaussage nicht einfach hinwegsehen. Was das für die beiden U-Ausschüsse im heurigen Wahljahr bedeutet, wird man in den kommenden Wochen sehen. Mit der Angst im Nacken, ebenfalls in einem Falschaussage-Prozess zu landen, werden die geladenen Politiker bei ihren Antworten noch vorsichtiger werden oder diese gar verweigern.
Und Sebastian Kurz muss weiter um seine weiße Weste kämpfen. Was auch den ÖVP-Wahlkampf beeinflusst. Sein Verteidiger hat volle Berufung angemeldet. Der Konflikt mit der WKStA ist damit weiter in der Dauerschleife.
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