Vor mittlerweile bereits 14 Monaten sprach Richterin Marion Hohenecker Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger in der Causa Buwog schuldig. Die schriftliche Ausführung des Urteils fehlt bis heute. Kein Verurteilter hat hierzulande bis jetzt solange auf eine schriftliche Begründung warten müssen wie der Ex-Finanzminister.
Vor zwei Tagen kam dann eine überraschende Ansage aus der Justiz: Katharina Lehmayer, Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, erklärte in einem Interview mit den Oberösterreichischen Nachrichten, dass sie bereits „in den nächsten Tagen“ die schriftliche Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils gegen den Ex-Finanzminister erwarte. Das dürfte nun doch nicht so schnell gehen, wie der KURIER erfuhr.
Grassers Anwalt Manfred Ainedter fand den Informationsfluss des Oberlandesgerichts mehr als „merkwürdig“. Denn fast zeitgleich war Grassers neuerlicher Fristsetzungsantrag vom Oberlandesgericht abgelehnt worden.
Bereits zum zweiten Mal begehrte der Ex-Finanzminister mit diesem Rechtsmittel, dass Richterin Hohenecker eine Frist vom Oberlandesgericht gesetzt werde, bis wann das Buwog-Urteil fertig formuliert sein solle.
„Nachdem Grasser und seinen Anwälten keinerlei Auskunft erteilt worden ist, wann mit dem schriftlichen Buwog-Urteil zu rechnen sei, stellt sich die Frage, wie die Frau Präsidentin zu diesen Äußerungen kommt“, sagt Ainedter gegenüber dem KURIER. Also fragte Ainedter beim Oberlandesgericht dezent nach. Die Antwort liest sich nun wie ein Rückzieher. Von einem konkreten Datum will man einen Tag später nichts wissen. Aus dem Oberlandesgericht heißt es in einem Mail an die Kanzlei Ainedter, dass Präsidentin Lehmayer im Interview eigentlich nur eine „Erwartung ausgedrückt“ habe.
Druck auf Hohenecker?
In dem Statement heißt es weiter: „Damit sind weder konkrete Informationen, noch ist damit eine Terminzusage verbunden.“ Aus diesem Grund sieht das Oberlandesgericht auch keine Grundlage, „den Begriff nächste Tage“ näher zu definieren.
Auch im Wiener Landesgericht, wo Richterin Hoheneckers Büro angesiedelt ist, war man am Mittwoch über die Aussage der Oberlandesgerichtspräsidentin irritiert. Unter den Strafverteidigern laufen derweil immer mehr Spekulationen, warum die Präsidentin diesen Weg wählte? Wollte sie Hohenecker damit Druck machen, endlich mit der Ausfertigung des Urteils zu einem Ende zu kommen?
„Zugegeben, der Prozess dauerte drei Jahre, die Beweiswürdigung war eine sehr detaillierte, es wurden über 100 Zeugen gehört, da muss man genau arbeiten, damit keine Fehler passieren. Aber dass es so lange dauert, versteht mittlerweile kein Verteidiger mehr“, so ein prominenter Anwalt.
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