Staatsanwalt geht von "Wunsch" Grassers nach Steuerhinterziehung aus

Interview mit Karl-Heinz Grasser
Ex-Finanzminister und Berater bestreiten Vorwürfe. Es geht um die nicht erfolgte Versteueurng von Meinl-Provisionen

Die WKStA beschreibt in ihrer Anklage zur Steuercausa von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser penibel die Aktivitäten des ebenfalls angeklagten Beraters, schreibt der "Standard" (Wochenende). Grasser soll sich an diesen gewendet haben, weil er über eine "steuereffiziente" Firmenstruktur tätig werden wollte. Es geht um Honorare, die er für seine Tätigkeit für Meinl International Power (MIP) erhielt. Die WKStA sieht den "Wunsch Grassers (nach, Anm.) einer Steuerhinterziehung".

Bei diesen MIP-Honoraren geht es um die Frage, ob diese Grasser selbst zuzurechnen sind und er sie ergo selbst versteuern musste. Dabei spielt wiederum das Firmenkonstrukt, das der Berater erdacht hat und über das die Gelder geflossen sind, eine wichtige Rolle.

Der frühere FPÖ- bzw. ÖVP-Finanzminister soll in seiner späteren Funktion Vertriebsprovisionen von 4,38 Millionen Euro nicht in seiner Steuererklärung aufgenommen und damit rund 2,2 Mio. Euro an Steuern hinterzogen haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Grasser und der Berater bestreiten die Vorwürfe.

Der Berater sagt laut "Standard" aus, Grasser habe die "steuereffiziente" Konstruktion, in die diverse Off-Shore-Firmen eingebunden waren, eigenmächtig geändert. Grasser bestreitet das, er stellte sich gegenüber den Ermittlern als steuerlicher "Dilettant" dar, wie es in der 100-seitigen Anklageschrift laut Zeitung heißt.

Bei der Unternehmensstruktur habe Grasser drei Ziele gehabt: eine geeignete Altersvorsorge "seiner Person und seiner Familie", die Abschirmung von potenziellen Risiken aus seinem Engagement und die Diskretion gegenüber der Öffentlichkeit. Der Berater habe dem Expolitiker dann verschiedene Ideen präsentiert.

Eine Konstruktion mit Stiftung in Liechtenstein erschien beiden gangbar, weil die "nicht der österreichischen Firmenbuchöffentlichkeit unterlag". Wobei bei diesen ersten Diskussionen von Provisionen aus einer Vertriebsleistung noch nicht die Rede gewesen sei, wie die Ankläger laut Zeitungsbericht schreiben. Zunächst sei es nur um Beraterhonorare und Dividendeneinkünfte gegangen.

Der Berater habe Grasser dann die verschiedenen rechtlichen Aspekte erklärt. Als Grasser ihm sein "Anliegen, keine Probleme mit den Abgabebehörden bekommen zu wollen" vermittelte, soll H. ihm zwei Möglichkeiten genannt haben: erstens die Versteuerung sämtlicher Einkünfte aus dem Meinl-Engagement in Österreich und zweitens die vorgeschlagene Struktur - unter gleichzeitiger Offenlegung bei der Finanz. Beides habe Grasser abgelehnt.

Beauftragt habe er den Berater dann mit der komplexen Stiftungs-und Firmenkonstruktion. Den eigentlichen Steuerberater Grassers hat man bei alldem draußen gelassen: Man habe vereinbart, ihm die Stiftungsstruktur "trotz ihrer ertragssteuerlichen Relevanz nicht zu offenbaren", soll Grasser gemäß Anklageschrift ausgesagt haben. Er und sein "Spezialberater" hätten zudem ausgemacht, Besprechungen nur unter vier Augen abzuhalten. Schriftliches wollte man vermeiden, jeglichen Austausch "vorwiegend mündlich" pflegen.

Ab Mai 2007 wurde "die Struktur" umgesetzt - aus der dann dank einer Idee des Beraters eine "zypriotische Doppelstockstruktur" werden sollte, eine, in die noch zypriotische Gesellschaften eingebaut wurden. Anlass dafür: Grasser wollte mit Geld aus seinem Meinl-Engagement Immobilien in Österreich erwerben, so "Der Standard".

Als der Exfinanzminister dann auch die - erst später ausgehandelten - Vertriebsprovisionen über die Stiftungskonstruktion abwickeln wollte, will ihn der Berater wegen der persönlichen Zurechenbarkeit davor gewarnt haben. Die WKStA schreibt von einem "Wunsch Grassers (nach, Anm.) einer Steuerhinterziehung". Der Berater sei angesichts dessen "hin- und hergerissen gewesen".

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