Gericht entscheidet, ob man Kickl als „Gefahr“ bezeichnen darf

Gericht entscheidet, ob man Kickl als „Gefahr“ bezeichnen darf
Peter Pilz auf Unterlassung geklagt, aber er legt vor Gericht noch eins drauf: Kickl sei „eine der größten Gefahren“ für die Sicherheit.

Dafür, dass er einem der angeblich gefährlichsten Männer Österreichs gegenübersteht, ist die Begrüßung recht freundlich:

Peter Pilz geht am Montag vor dem Verhandlungssaal im Wiener Handelsgericht quer durch die Journalistenmenge auf ihn zu, schüttelt ihm die Hand –  und beide müssen lachen.

Innenminister Herbert Kickl – laut dem Liste-Jetzt-Mandatar „Drahtzieher“ der Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz und damit „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ – hat die Partei wegen dieser Äußerungen auf Unterlassung geklagt.

Und weil Pilz, wie er sagt, „ja immer das Problem hat, zu untertreiben“, schärft er bei seiner Aussage vor dem Richter nach: Nach den bisherigen Erkenntnissen des U-Ausschusses zur Causa BVT sei Kickl nicht nur eine Gefahr, sondern „eine der größten Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ (siehe Video unten).

Pilz: "Innenminister Kickl ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit."

Nicht die Razzia „versemmeln“

Kickl wiederholte im Wesentlichen, was er bereits im BVT-U-Ausschuss erklärt hatte: Die berühmte Aussage, im BVT sei „aufzuräumen“, habe er so nie getätigt. Ihm seien damals strafrechtlich relevante Vorwürfe zugetragen worden, daher habe er Anzeige erstattet. Die Razzia habe die Staatsanwaltschaft veranlasst, er habe damit nichts zu tun gehabt.

Gericht entscheidet, ob man Kickl als „Gefahr“ bezeichnen darf

Für die Auswahl der Einsatzgruppe EGS fühlt er sich offenbar schon verantwortlich: Er habe sich nicht vorwerfen lassen wollen, die Hausdurchsuchung zu „versemmeln“. 

Wie weit geht freie Meinungsäußerung

Nun geht es bei diesem Prozess aber nicht darum, ob Pilz recht hat, und Kickl der Übeltäter ist. Es geht darum, ob man den obersten Verantwortlichen für die Sicherheit der Republik als Sicherheitsrisiko bezeichnen darf.

Die Menschenrechtskonvention ist da recht großzügig: Unter „freie Meinungsäußerung“ fällt so eine Aussage, wenn man Grund zur Annahme hat, dass sie stimmt.

Etwas heikler ist, dass Pilz zudem öffentlich behauptet hat, Kickl habe Gesetze gebrochen. Das sei erst zu beweisen, räumt er ein.

 

Gericht entscheidet, ob man Kickl als „Gefahr“ bezeichnen darf

Was im U-Ausschuss aber herauskam, sei, dass internationale Nachrichtendienste den Österreichern nicht mehr zutrauen, Geheimnisse zu schützen, weil Beamte, die dafür nicht qualifiziert sind, bei der Razzia (die im Nachhinein als teilweise rechtswidrig erkannt wurde) sensible Daten beschlagnahmt haben.

Österreich stehe kurz davor, aus dem Berner Club, einer informellen Gruppierung aus Partnerdiensten, ausgeschlossen zu werden, sagt Pilz.

Es stimme, dass man sich aus den Arbeitsgruppen zurückgezogen habe, korrigiert Kickl. Von einem Ausschluss wisse er nichts, auch der Nachrichtenaustausch sei nicht beeinträchtigt worden.

Der Prozess wird am 1. April fortgesetzt. Zur Frage, ob die Razzia den Verfassungsschützern geschadet hat, und Österreich seither unsicherer ist, könnte BVT-Chef Peter Gridling  als Zeuge geladen werden. Der Richter lässt das noch offen.

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