Pilz klagt ORF auf 5 Millionen Euro

Peter Pilz will mitreden
Peter Pilz sieht seine neue Liste als "Opfer" der Lex Stronach. Jetzt will er auch auf Schadenersatz klagen.

Einen einzigen Auftritt wird Peter Pilz im Rahmen der TV-Duelle im ORF haben. Dann nämlich, wenn am 17. September die nicht im Parlament vertretenen wahlwerbenden Gruppen zu Gast sind. Bei Puls 4 und ATV darf Pilz zumindest bei den Elefantenrunden mitdiskutieren. Die Begründung des ORF für den Ausschluss: "Nur jene Parteien werden eingeladen, die bereits Klubstatus besitzen".

Den gibt's ab fünf Mandataren. Aktuell verfügt die Liste Pilz über vier Mandatare. Mit der "Lex Stronach" wurde 2013 die Geschäftsordnung des Nationalrates jedoch auch dahingehend geändert, dass ein Klub nur noch zu Beginn der Gesetzgebungsperiode gegründet werden kann. Für Pilz ist das "klar verfassungswidrig". Er hat deswegen bereits vergangene Woche angekündigt, eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einbringen zu wollen - der KURIER berichtete.

Die Verfassungsklage soll nun am Donnerstag von Juristen überprüft und anschließend eingereicht werden. Zudem will Peter Pilz in den kommenden Tagen auch eine Beschwerde bei der RTR-KommAustria einbringen. Geht sie durch, plant er laut Krone auch eine Zivilklage gegen den ORF. Streitwert: Fünf Millionen Euro. So viel würde seiner Liste in einer Legislaturperiode zustehen, wenn sie Klubstatus hätte.

"Die Überraschung, dass wir vom Regierungsfunk nicht eingeladen werden, hält sich in Grenzen. Beim ORF bestimmt die Regierungsspitze", meinte Pilz in der Tiroler Tageszeitung.

Nach der Wahl will er auch eine Initiative für eine ORF-Reform starten. Kommt er ins Parlament, will er den ORF-Stiftungsrat abschaffen. "Es braucht eine ORF-Reform ", so Pilz zum KURIER.

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