Pilz attackiert Wrabetz und ruft VfGH an

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Ölliger unterstützt Individualbeschwerde, aber bleibt bei den Grünen. Grüner Bundesvorstand Reimon findet, man solle die Klage ermöglichen.

Der Ausschluss der Liste Pilz von der ORF-TV-Konfrontationen zur Nationalratswahl lässt deren Gründer Peter Pilz nicht nur gegen den ORF vorgehen, sondern auch gegen die gesetzliche Regelung, auf die sich das öffentlich-rechtliche Medienunternehmen beruft. Am Freitag kündigte er in einer Pressekonferenz eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) an.

Der ORF stellt bei der Einladungspolitik zu den Konfrontationen auf das Bestehen eines Parlamentsklubs ab. Einen solchen könnte die Liste Pilz aber selbst dann nicht gründen, wenn die nötigen fünf Abgeordneten (und nicht wie derzeit nur vier) dahinterstünden. Dies ist gemäß Geschäftsordnung des Nationalrats seit 2013 nämlich auf den ersten Monat einer Gesetzgebungsperiode beschränkt.

Verfassungsrechtler Theo Öhlinger hält die Beschwerde für aussichtslos. Pilz fehle schlicht die Klageberechtigung, sagte er am Freitag auf APA-Anfrage. Keine Erfolgsaussicht sieht auch Albert Steinhauser, der Klubchef der Grünen. Wann sich der VfGH mit der Beschwerde befassen wird, ist noch offen.

Grüne Unterstützung für Klage

Bei der Liste Pilz hält man dies für verfassungswidrig, denn die Regelung schaffe zwei Klassen von Abgeordneten. Wer später aus einem Klub ausscheide und nicht in einen bestehenden wechsle, sei etwa von der Arbeit in den Ausschüssen ausgeschlossen. Nicht nur die Liste-Pilz-Kandidaten Daniela Holzinger, Wolfgang Zinggl und Bruno Rossmann finden das unfair, sondern mit Karl Öllinger auch ein aktuelles Mitglied der Grünen. "Das halte ich für ein Riesenproblem, deshalb unterstütze ich die Klage, nicht aber die Liste Peter Pilz", sagte er vom Pressekonferenz-Podium aus. Für Steinhauser kein Problem "Öllinger ist Grüner, bleibt Grüner und bleibt Mitglied des Klubs."

"Wir Grüne haben gegen diese Änderung gestimmt, weil das Recht, sich abzuspalten wesentlich für das freie Mandat ist. Wenn Peter Pilz gegen die Änderung der Geschäftsordnung durch diese drei Parteien klagt, versteh ich das einerseits. Wenn er dazu die Unterschrift eines fünften Abgeordneten braucht und er nur vier hat, sollte das ermöglicht werden. Andererseits: Unserer Einschätzung nach wird die Klage nicht erfolgreich sein und ist ein reiner Medienevent. Na soll sein.", sagt der grüne Europaparlamentarier und Bundesvorstand Michel Reimon dazu in einem Facebook-Post. Gleichzeitig kritisiert er Pilz für seinen Angriff auf den ORF, dieser handle konstant auf Basis von Regeln, die er sich seit langem gegeben hätte.

Pilz drohte dem ORF am Freitag erneut mit millionenschweren Schadenersatzforderungen. Im Falle eines Nichteinziehens seiner Liste in den Nationalrat "kann das für ORF immens teuer werden, kann das auch ein 20-Millionen-Verfahren werden", sagte der Ex-Grüne. Die Erfolgsaussichten solcher Klagsdrohungen werden von Rechtsexperten allerdings als äußerst gering eingeschätzt.

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