Pflichtmitgliedschaft in den Kammern bleibt tabu

Sebastian Kurz, Heinz-Christian Strache
Der nächste Kompromiss: Ihre Finanzen werden zwar beschnitten, die gesetzliche Mitgliedschaft bei Arbeiter- und Wirtschaftskammer wird aber nicht angetastet.

Nach der Rauch-Freigabe in Lokalen, den Schulnoten für Volksschüler und dem Zwölf-Stunden-Tag für Arbeitnehmer sind sich die Koalitionsverhandler von ÖVP und FPÖ jetzt auch in der heftig umstrittenen Kammer-Frage einig geworden.

Das Ergebnis in kurzen Worten: Die gesetzliche Mitgliedschaft in den Kammern bleibt. Es wird auch keine Mitgliederbefragungen oder Urabstimmungen über die Pflichtmitgliedschaft geben.

Die FPÖ ist somit von einer ihrer zentralen Wahlkampfforderungen abgerückt. Noch im Sommer konnte sich FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache das Aus für die Pflichtmitgliedschaft als Koalitionsbedingung vorstellen. Danach ging es an die Kompromiss-Suche mit der ÖVP, die sich letztlich durchgesetzt hat. Welche politischen Tauschgeschäfte hinter den Kulissen abgelaufen sind, ist spannend wie unklar.

Kommen soll nun eine Senkung der Beiträge für Arbeiter- und Wirtschaftskammer. Allerdings auch das in einer schaumgebremsten Variante: Dem Vernehmen nach geben die künftigen Koalitionäre den Kammern ein halbes Jahr Zeit, um Vorschläge für Reformen zu machen, die später zu einer Beitragssenkung führen.

Die Reduktion der Kammer-Einnahmen dürfte also frühestens ab 2019 kommen, was ein nicht zu unterschätzendes Entgegenkommen für die Wirtschaftskammer unter Präsident Christoph Leitl darstellt. Leitl hat heuer eine Reform auf Schiene gebracht, die genau das erfüllen soll: Ab 2019 sollen die Kammerumlage 1 und 2 sowie die Grundumlage um in Summe 100 Millionen Euro sinken, um die Wirtschaftsvertretung effizienter aufzustellen.

So lautet Leitls Ansage, die demnächst sein Nachfolger, Noch-ÖVP-Wirtschaftsminister Harald Mahrer, wird umsetzen müssen.

AK muss Federn lassen

Richtig heftig könnte es für die Arbeiterkammer werden. Sie vertritt mit 3,7 Millionen Arbeitnehmer zwar rund sieben Mal so viele Mitglieder wie die Wirtschaftskammer. Ihre Einnahmen liegen mit 430 Millionen Euro im Jahr aber bei rund der Hälfte der Wirtschaftskammer.

Sinkt nun der AK-Beitrag in Zukunft von derzeit 0,5 Prozent der Bruttolöhne auf beispielsweise 0,4 Prozent, bedeutet das einen Einnahmenverlust für die AK von rund 90 Millionen Euro. Das würde viele der 2600 Arbeitsplätze gefährden, heißt es in der AK unumwunden.

Ihr Präsident Rudolf Kaske sowie ÖGB-Präsident Erich Foglar sprechen denn auch von einem "Frontalangriff" auf die Interessensvertretung der Arbeitnehmer im Land. Rund sieben Euro netto mache heute der durchschnittliche AK-Beitrag aus. "Das sind gerade einmal zwei Melange im Monat", sagt Kaske. Und ist sich sicher: "Wer die AK schwächen will, schwächt die Stimme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."

Wie heftig die künftigen Koalitionäre Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache die Kammer-Finanzen wirklich beschneiden wollen, sagen sie noch nicht. Klar ist jedoch: Hier müssen sie auch verfassungsrechtliche Grenzen berücksichtigen.

Ein zu starker Eingriff in die Kammer-Finanzen würde ihre Autonomie gefährden und wäre ein feiner Klagsgrund vor dem Höchstgericht. Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sagt: "Es gibt Spielraum für den Gesetzgeber, er ist aber beschränkt. Ein zu starker Eingriff würde zu einem Gesetzesprüfungsverfahren vor dem VfGH führen, davon gehe ich aus."

Kommentare