Pflegekarenz Dieser Punkt ist – noch – unerledigt. Versprochen wurde, dass der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bei pflegenden Angehörigen von vier Wochen auf drei Monate verlängert wird. Gesundheitsminister Rauch hat im Jänner gesagt, dass man die Pflegekarenz „im ersten Quartal 2023“ umgesetzt wird – bisher ohne Erfolg.
Gehaltsboni Mit der Pflegereform 2022 wurden Gehaltsboni und Ausbildungszuschüsse versprochen. Diese wurden großteils umgesetzt, sprich: ausbezahlt. Allerdings gibt es Verunsicherung. Der Grund: Die zusätzlichen Zahlungen wurden bis 2024 befristet. Die Politik versichert zwar, dass die Gehälter auch 2025 nicht sinken – formal sicher ist das aber nicht.
Harmonisierung Die Verländerung des Pflegewesens ist für Betroffene nicht immer von Vorteil. Erst am Mittwoch hat die Volksanwaltschaft Fälle aufgezeigt, die anschaulich machen, welche Kollateralschäden die Kleinteiligkeit verursacht. So wurden die erwähnten Bonus-Zahlungen für Pflege-Kräfte teils nicht ausbezahlt, weil die diesbezüglichen Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich sind. Volksanwalt Bernhard Achitz berichtet von einem Fall, bei dem eine Pflegekraft keine Bonuszahlung bekommen hat, weil sie den Arbeitgeber und das Bundesland gewechselt hat. Die Konsequenz: Keines der betroffenen Bundesländer sah sich zuständig, der Frau wurde die Bonuszahlung verweigert.
Was Betroffene und ihre pflegenden Angehörigen angeht, drängen Experten wie der frühere Hauptverbandschef und nunmehrige Wiener Standortanwalt Alexander Biach auf deutliche Vereinfachungen. „Es ist entscheidend, dass die Organisation aus einer Hand passiert“, sagt Biach zum KURIER. Dazu gehöre, dass es bei der Pflege – ähnlich wie bei der Unfall- oder Pensionsversicherung – einen für ganz Österreich zuständigen Träger geben solle. Damit ist nicht gemeint, dass es eine neue Pflege-Versicherung oder neue Sozialversicherungsbeiträge geben soll, sondern nur, „dass die betroffenen Familien eine Anlaufstelle für alle Pflegefragen haben – und zwar unabhängig davon, in welchem Bundesland sie leben.“
Prävention Ein wesentlicher Reformpunkt, den Pflege- und Gesundheitsexperten seit jeher bemängeln, ist die fehlende Präventionsarbeit in Österreich. Der steigende Bedarf an finanziellen Mitteln und Personal ist nicht nur dem demografischen Wandel bzw. der steigenden Lebenserwartung geschuldet, sondern auch damit zu erklären, dass Österreichs Bevölkerung im Vergleich zu anderen EU- und Industrieländern ungesünder lebt, altert und damit statistisch pflegebedürftiger ist. Dazu nur eine Zahl: In Österreich sind 20 Prozent der Über-65-Jährigen pflegebedürftig, in vergleichbaren Industrieländern wie Schweden gerade einmal 7.
Ressourcenreform und Entbürokratisierung „Es muss eine Ressourcenreform geben“, sagt Christian Klein, Pflege-Bereichsleiter der Caritas Wien. Was meint er? „Der Bereich der mobilen Pflege muss gestärkt werden, weil wir eines sehen: Die überwiegende Mehrheit der Pflegegeldbezieher wird von Angehörigen betreut.“ Vieles, was extrem sinnvoll wäre – zum Beispiel ein Mehr an Bereitschaftsdiensten, Gesundheitsförderungsprogramme und Ähnliches – könne von pflegenden Organisationen wie der Caritas, dem Hilfswerk oder der Volkshilfe nicht geleistet werden, weil es für diese nicht finanzierbar sei. „Das ist klar Aufgabe der öffentlichen Hand.“ Überhaupt müsse es Menschen und Organisationen, die sich im Pflegebereich engagieren, leichter gemacht werden. Als Beispiel bringt Klein Veranstaltungslokale oder die Weiterbildung pflegender Angehöriger: „Hier müssen oft langwierige Förderanträge gestellt werden. Da läuft sehr vieles sehr bürokratisch ab.“
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