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„Pensionssystem nicht verstanden“: Ökonom zerlegt Mattles Modell

Der Vorschlag des Tiroler Landeshauptmanns würde das System weder verbilligen noch fairer machen, kritisiert Ökonom Peter Brandner.
Anton Mattle spricht vor österreichischen und europäischen Flaggen an einem Pult mit der Aufschrift „Bergauf für Österreich“.

Wie könnte man Österreichs Pensionssystem reformieren? Die meisten Ideen, darunter auch eine Erhöhung des gesetzlichen Antrittsalters, zielen darauf ab, den Bundeszuschuss zum Pensionssystem zu verringern. Mittlerweile gibt der Staat mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr aus, um die gesetzliche Altersvorsorge abzusichern.

Jüngst haben mit Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec und Tirols Landeshauptmann Anton Mattle zwei prominente Stimmen aus der ÖVP die Debatte erneut angeheizt. Sie schlagen vor, den Pensionsantritt stärker nach der Anzahl der Arbeitsjahre zu koppeln. Mattles Modell: Künftig soll man erst nach 45 Arbeitsjahren in Pension gehen können – und frühestens mit 65.

„Jede Diskussion erübrigt sich“

Ökonom Peter Brandner, Lektor an der Universität Wien, kann den Vorstoß nicht nachvollziehen. „Meines Erachtens zeigt der Vorschlag, dass das Pensionssystem nicht verstanden wird, sonst würde sich jegliche Diskussion darüber erübrigen“, sagt Brandner, der darüber auch einen Blog-Beitrag verfasst hat, zum KURIER. Warum? Weil er aus seiner Sicht das Pensionssystem weder nachhaltig stabilisieren noch fairer machen würde.

Derzeit sehen die Eckpfeiler des staatlichen Pensionssystems so aus: Das gesetzliche Pensionsantrittsalter der Männer liegt bei 65 Jahren, jenes der Frauen steigt bis 2033 auf diesen Wert. Ebenso erhöht wird derzeit das frühestmögliche Pensionsantrittsalter – und zwar von 62 auf 63 Jahre, bei künftig 42 statt bisher 40 Versicherungsjahren. Wer vor 65 in Frühpension geht, dem werden 5,1 Prozent an Abschlägen pro Jahr abgezogen. Ab 65 kann man noch drei Jahre weiterarbeiten, mit ebenso hohen Zuschlägen pro Jahr. 

Bereits jetzt gilt: Wer mehr Beiträge leistet, bekommt mehr Pension. Und um grundsätzlich eine Alterspension beziehen zu können, muss man mindestens 15 Jahre pensionsversichert und davon wiederum sieben Jahre erwerbstätig gewesen sein.

Pensionsantrittsalter

Warum Mattles Modell das System nicht billiger macht

Bei Mattles Vorschlag stellt sich nun die Frage, ob und wie er die jeweiligen Parameter verändern würde. Der Tiroler ist so gut wie nicht ins Detail gegangen. Bedeutet sein Vorschlag beispielsweise, dass die Mindestversicherungszeit bei der Alterspension von 15 auf 45 Jahre steigt? „Das würde heißen, dass bei 44 Jahren an Beitragszahlungen kein Pensionsanspruch entstehen würde. Absurd!“, kommentiert Brandner.

Aus seiner Sicht würde Mattles Modell grundsätzlich zu massiven Ungleichbehandlungen „zwischen jenen führen, die in der Pension weiterarbeiten und jenen, die nicht in Pension gehen können, weil sie noch keine 45 Versicherungsjahre gesammelt haben“. Zur Erklärung: Jene, die genügend Versicherungsjahre haben und über das gesetzliche Antrittsalter von 65 hinaus arbeiten, würden Zuschläge lukrieren. Gleichzeitig müssten viele über 65 hinaus arbeiten, um überhaupt die nötigen Versicherungsjahre zu sammeln - und zwar ohne Zuschläge.

Abseits dieser Fragen der Gleichbehandlung: Würde Mattles Vorschlag das Pensionssystem nachhaltiger bzw. günstiger machen, wenn alle erst mit 45 Beitragsjahre die Pension antreten? „Nein“, betont Brandner. „Will man das System nachhaltiger machen, also den Bundeszuschuss senken, muss man die Leistung kürzen, die das Pensionssystem definiert: Mit 45 Beitragsjahren 80 Prozent der Beitragsgrundlage erhalten.“ Also mehr Beitragsjahre für die gleiche Leistung oder bei gleicher Anzahl der Beitragsjahre weniger Pension.

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