Pensionskonto: Wichtige Frist endet mit Jahresende

Symbolbild
Fehlende Versicherungszeiten sollten bis Jahresende gemeldet werden, ansonsten drohen Pensionsverluste. Rund 480.000 Versicherte sind betroffen.

Für das Pensionskonto endet mit Jahresende eine wichtige Frist. Bis dahin muss man etwaige fehlende Versicherungszeiten melden, um später in der Pension keine Verluste zu riskieren. Rund 480.000 Versicherte, die sich bisher nicht bei der Pensionsversicherung gemeldet haben, könnten davon betroffen sein.

Rund 5,1 Millionen Pensionskonten gibt es bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Davon wurden für 3,6 Millionen Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und bis Ende 2004 Versicherungszeiten erworben haben, sogenannte Kontoerstgutschriften berechnet. Damit wurden die bis Ende 2013 erworbenen Versicherungszeiten ins neue Pensionskonto übertragen. Von diesen 3,6 Millionen Pensionskonten wiesen ursprünglich 2,4 Millionen Lücken im Versicherungsverlauf auf. Die PVA hat diese Personen mehrfach darauf aufmerksam gemacht und Schreiben (u.a. RsB-Briefe) verschickt. 80 Prozent dieser Personen haben bisher geantwortet.

480.000 haben sich noch nicht gemeldet

Das bedeutet, dass 20 Prozent oder 480.000 Personen ihre etwaigen fehlende Versicherungszeiten noch nicht gemeldet haben. Sie haben nur noch bis Jahresende Zeit, damit diese noch in die Kontoerstgutschrift aufgenommen werden. Danach ist eine Meldung zwar auch noch möglich, dann kommen sie aber nur noch in eine sogenannte Ergänzungsgutschrift und damit wären auch Verluste möglich.

Wenn im Konto Zeiten nicht berücksichtigt sind, handelt es sich in der Regel um Kindererziehungszeiten, Präsenzdienst, Praktika oder im Ausland erworbene Zeiten. Diese Zeiten verfallen zwar nicht, aber bei der Übertragung von alten Versicherungszeiten in die Kontoerstgutschrift gilt die Regel, dass maximal ein Gewinn oder Verlust von fünf Prozent im Vergleich zum Altrecht entstehen darf. Für Personen, die ihre Versicherungszeiten nach dem 31. Dezember melden, könnte der Verlust theoretisch dann auch mehr als die fünf Prozent ausmachen. Wie PVA-Sprecherin Christina Ochsner der APA erläuterte, könnte das in Einzelfällen maximal fünf Euro pro Monat in der Pension ausmachen.

Link: PVA

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