Details: Wie stark die Regierung bei den Pensionen einspart

Die Bundesregierung hat die Pensionsanpassung für 2026 präsentiert. Bereits im Vorhinein war klar, dass die Bezüge unter der gesetzlich vorgesehenen Inflationsrate von 2,7 Prozent steigen sollen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), ÖVP-Klubobmann August Wöginger sowie Neos-Sozialsprecher Johannes Gasser haben Freitagmorgen die Details präsentiert.
Pensionen bis 2.500 Euro brutto pro Monat, das betrifft 71,4 Prozent aller Senioren, wird die volle Inflation von 2,7 Prozent abgegolten. Darüber hinaus erfolgt die Erhöhung sozial gestaffelt: Alle Pensionisten erhalten dann einen Fixbetrag von 67,50 Euro. Als Bemessungsgrundlage für die Staffellungen werden alle Pensionen, auch Sonderpensionen, zusammengezählt.
Damit erhalten, wie vorab spekuliert, nicht nur geringe, sondern auch mittlere Pensionen die volle Abgeltung. Die Medianpension liegt in Österreich bei 1.704 Euro monatlich - 2.297 Euro bei Männern, 1.422 Euro bei Frauen.
Der Spareffekt der sozial gestaffelten Anpassung liegt laut Schätzungen der Regierung bei 350 Millionen Euro, die Erhöhung kostet 1,73 Milliarden.
Regierung zufrieden
Schumann spricht von einer sozial gerechten Lösung, insbesondere für Frauen. Sie verweist darauf, das Pensionisten nicht die Last der Budgetsanierung tragen dürften. "Die soziale Staffelung ist enorm wichtig", betont auch Wöginger.
Gasser hält die Erhöhung für "umsichtig" und sozial treffsicher. In den vergangenen Jahren seien Pensionen auch immer wieder über der Inflation erhöht worden. Für die Zukunft will Gasser, dass das Gesamtpensionseinkommen als Grundlage für die Anpassung dient, also unterschiedliche Bezüge zusammengezählt werden.
Damit könnte der Sparstift bei Luxuspensionen angesetzt werden. Für eine Umsetzung, die auch Landesbedienstete umfasst, wäre hier eine Verfassungsregelung notwendig. Gasser sieht da die Opposition mit gefordert. Worum es konkret geht: Verfügt jemand über eine Pension von 3.000 Euro, wird die kommendes Jahr um den Fixbetrag erhöht. Erhält die Person jedoch noch eine zweite niedrigere Pension (etwa eine Witwenpension oder aus einer Nebenerwerbslandschaft), wird bei dieser die Teuerung voll abgegolten. Würde man die beiden zusammenzählen, würde der gesamte Bezug nur um den Fixbetrag angehoben.
Warum die Anpassung unter der Inflationsrate erfolgt
Dass diesmal niedriger als vom Gesetz vorgesehen angepasst wird, hat budgetäre Gründe. Aufgrund der steigenden Inflation und Arbeitslosigkeit waren wohl weitere Einsparungen nötig, um den an die EU übermittelten Budgetpfad einzuhalten.
Nachdem zuerst die Neos eine Anpassung unter der Inflation vorschlugen, hat Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hatte vor einigen Wochen eine Erhöhung um zwei Prozent als Zielwert ausgegeben, das Endresultat liegt bei etwa 2,2 Prozent.
Die Seniorenvertreter haben am Donnerstag klar gemacht, dass sie mit dem Abschluss nicht einverstanden sind.
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