Parteispenden spenden: Rechnungshof-Chefin bittet Bürger um Tipps

RH-Präsidentin Kraker ordnete die Prüfung an
Margit Kraker bittet Öffentlichkeit um Vorschläge, wer Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten soll

Unzulässig sind Parteispenden dann, wenn sie von einer Partei auf keinen Fall hätten angenommen werden dürfen. Im Wahljahr 2017, das der Rechnungshof nun aufgearbeitet hat, war das bei der ÖVP zwei Mal der Fall. Die Volkspartei wurde vom Rechnungshof auf diesen Umstand hingewiesen, sie räumte den Fehler ein und überwies die zwei Mal 5000 Euro an den Rechnungshof, wie es das Prozedere auch vorsieht.

Es handelte sich um Spenden von zwei Bergbahn-Gesellschaften, an denen die öffentliche Hand mit 83 bzw. 52 Prozent beteiligt ist. Ein mehrheitlich staatliches Unternehmen darf nicht an eine Partei bzw. ihre Abgeordneten und Wahlwerber spenden.

Was macht der Rechnunghof aber jetzt mit diesem von der ÖVP erhaltenen Geld?

Weil das im Parteiengesetz nicht klar geregelt ist, geht Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker einen neuen, recht unkonventionellen Weg. Sie bittet Bürgerinnen und Bürger um Vorschläge, welche Einrichtungen das Geld aus den unzulässigen Parteispenden erhalten sollen. Bis zum 23. Dezember 2019 können Anregungen per Mail buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at und per Direktmessage über Facebook an RechnungshofAT abgegeben werden.

Auf diesem Weg soll es nun erstmals zu einer Weiterleitung von Beträgen aus unzulässigen Spenden kommen. Anfang 2020 will Kraker bekannt geben, wer die 10.000 Euro erhält. Gesucht werden "mildtätige" oder "wissenschaftliche" Organisationen. Aus den Vorschlägen der Bürger wird eine Liste erstellt, entschieden wird per Los.

Kraker sagt: "Vielleicht ist diese Vorgangsweise etwas ungewöhnlich. Aber es geht um 10.000 Euro, die einem guten Zweck zukommen sollen. Da möchte ich wissen, wie darüber gedacht wird.“

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