Parteifinanzen: Zu wenig Kontrolle und Transparenz

Parteifinanzen: Zu wenig Kontrolle und Transparenz
Rechnungshof sieht seine Bedenken bestätigt: Parteiengesetz erreicht Ziele nicht und macht den Prüfern zu viel Arbeit.

Der Rechnungshof (RH) ist mehr als unzufrieden mit der gesetzlichen Kontrolle der Parteifinanzen. In einem aktuellen Bericht kritisiert er, dass er als oberstes Prüforgan zu wenig Kompetenzen, zugleich aber viel zusätzliche Arbeit habe. Viele Regelungen im Parteiengesetz seien schwammig. Insgesamt werde die angestrebte "umfassende Transparenz nicht erreicht", so das vernichtende Urteil.

Erstmals liegen nun nach dem neuen Parteiengesetz 2012 alle Rechenschaftsberichte für das Jahr 2013 vor (siehe Hintergrund unten). Anlass für den RH, eine erste Bilanz zu ziehen. Und die fällt negativ aus, was nicht überrascht, da viele der Bedenken bereits zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses geäußert wurden.

Grundproblem

Das Grundproblem für den Rechnungshof: Die Rechenschaftsberichte der Parteien müssen zwar bei ihm eingereicht und von ihm veröffentlicht werden. Ihm fehlen aber die Kompetenzen, nachzuprüfen, ob auch alle Informationen vollständig und richtig sind. Lediglich für die "formale Kontrolle" sei er zuständig, monierte der RH in seinem am Montag veröffentlichten Bericht.

Das wurmt die Prüfer umso mehr, als sie die Parteibilanzen ja auf der RH-Homepage veröffentlichen müssen. Und damit werde der Anschein erweckt, dass man gründlich geprüft habe - das sei jedoch gar nicht vorgesehen. Umgekehrt aber würden die mit dem Parteiengesetz neu hinzugekommenen Aufgaben einen solchen Aufwand verursachen, dass die "Kernaufgaben" des Rechnungshofs dadurch eingeschränkt würden, warnte er einmal mehr. Der Rechnungshof verlangt daher "originäre Einschau- und Prüfungsrechte" - und mehr Geld, um das ordentlich erledigen zu können.

Kontrolliert werden die Angaben der Parteien durch Wirtschaftsprüfer. Doch mit den Ergebnissen war der RH nicht immer zufrieden. Seiner Ansicht nach langten viele Rechenschaftsberichte unvollständig oder unrichtig ein. So ortete er in 80 Prozent der Fälle eine falsche oder nicht vollständige Aufschlüsselung der Ein- und Ausgaben. In 70 Prozent waren die Ausgaben für die Wahlwerbung nicht aufgeschlüsselt. Und gar 90 Prozent hatten die Spenden an die jeweilige Partei nicht den Vorschriften entsprechend aufgegliedert.

Dies alles sind nur einige der Mängel, die der RH in den Rechenschaftsberichten fand. Zahlreiche Meldungen an den Unabhängigen Parteientransparenzsenat waren daher die Folge.

"Unpräzise"

Dabei langten auch viel zu wenig Parteibilanzen ein. Eigentlich gebe es "einige hundert politische und wahlwerbende Parteien" in Österreich, wobei keine "abschließende Liste" vorhanden ist. Für das Rechenschaftsjahr 2013 seien gerade einmal zehn Berichte eingelangt. Somit sei ein "wesentliches Ziel des Parteiengesetzes - umfassende Transparenz hinsichtlich der Parteienfinanzierung aller Parteien Österreichs - nicht erreicht", so das wenig ermutigende Fazit.

Außerdem gebe es im Gesetz viele "unpräzise Formulierungen", sieht der Rechnungshof "Handlungsbedarf" auf legistischer Ebene. Zumindest sollte das Bundeskanzleramt entsprechende Richtlinien erstellen. Dies betrifft etwa die Frage, wie detailliert die (etwaigen Überschreitungen von) Wahlkampfkosten gemeldet werden. Die Höchstgrenzen der Wahlwerbekosten sollten indes je nach Ebene - Bund, Land, Gemeinde - differenziert werden, so ein weiterer Ratschlag. Und der RH ist auch der Meinung, dass es Sanktionen setzen soll, wenn eine Partei, die öffentliche Förderung erhält, keinen Rechenschaftsbericht vorlegt.

Der Rechnungshof hat am Mittwoch mit der SPÖ, der ÖVP und der FPÖ die letzten noch fehlenden Rechenschaftsberichte für das Nationalrats-Wahljahr 2013 veröffentlicht. Die beiden Koalitionsparteien haben demnach das Ausgabenlimit für diesen Urnengang überschritten; die SPÖ nach eigenen Angaben knapp, die ÖVP deutlich. Auch weitere Verstöße liegen aus RH-Sicht vor.

ÖVP überschritt Limit um 4 Millionen

Die ÖVP hat demnach das Limit von sieben Mio. Euro um 4,26 Mio. Euro überschritten, es wurden 11,26 Mio. Euro an Wahlwerbungskosten gemeldet. Zuviel wurde von der ÖVP auch im niederösterreichischen Landtagswahlkampf 2013 ausgegeben, und zwar um 1,92 Mio. Euro. Weniger hoch ist die gemeldete Überschreitung der SPÖ bei der NR-Wahl, sie hat 327.000 Euro an Mehrausgaben gemeldet - was von politischen Gegnern wegen der geringen Höhe wiederholt angezweifelt wurde.

Unter dem Limit für die NR-Wahl lagen die FPÖ mit 6,5 Mio. Euro, die Grünen mit 5,4 Mio. Euro und die NEOS mit rund 760.000 Euro.

Bereits bekannt sind die Überschreitungen des Team Stronach. Im Nationalratswahlkampf waren es 6,5 Mio. Euro, wofür die Partei vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) eine Strafe vom 567.000 Euro aufgebrummt bekommen hat. Bei der Kärntner Landtagswahl 2013 - dort beträgt das Limit 500.000 Euro - wurden 878.000 Euro zu viel ausgegeben.

Die Geldbußen können bis zu zehn Prozent des Überschreitungsbetrags betragen. Für Anteile über 25 Prozent des Höchstbetrags können sogar bis zu 20 Prozent fällig werden.

Unvollständige Angaben

Vor allem bei SPÖ und ÖVP hat der Rechnungshof dem UPTS neben den Ausgabenüberschreitungen noch eine Reihe weiterer mutmaßlicher unrichtiger oder unvollständiger Angaben gemeldet, was Geldbußen nach sich ziehen kann.

Bei der SPÖ geht es da unter anderem um mögliche unzulässige Spenden vom Parlamentsklub bzw. den Landtagsklubs an die Partei. Unregelmäßigkeiten vermutet der RH auch bei der Abrechnung zur Kärntner Landtagswahl. Außerdem sollen Spenden verspätet gemeldet worden sein, Lücken bei der Liste der Beteiligungsunternehmen und bei nahestehenden Organisationen existieren und generell eine Abweichung von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorliegen.

Ähnliche viele Verfehlungen ortet der RH beim Rechenschaftsbericht der ÖVP. Hier geht es um die mögliche Nichteinbeziehung von Gliederungen der Partei, die Unvollständigkeit der Liste der Beteiligungsunternehmen und Unregelmäßigkeiten bei Zahlungen rund um nahestehende Organisationen. Auch eine unzulässige Spende bzw. die Nicht-Meldung von Spenden wird der ÖVP zur Last gelegt.

Deutlich kleiner ist das vom RH für die FPÖ konstatierte Sündenregister. Hier wurde eine Unvollständigkeit des Ausweises von Spenden auf Gemeindeebene vermutet sowie eine mögliche Annahme unzulässiger Spenden vom Freiheitlichen Parlamentsklub weitergemeldet.

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