Parteiengesetz: SPÖ will weiter verhandeln

PK RECHNUNGSHOF: KRAKER
FPÖ fordert ebenfalls Neuwahl des Rechnungshofpräsidenten mit Zweidrittelmehrheit bei Inkrafttreten.

Die SPÖ will über die Novelle zum Parteiengesetz weiter verhandeln, nachdem ihr Wunsch, die Funktion der Rechnungshofspitze mit Inkrafttreten der Neuregelung neu auszuschreiben, für Irritation bei den Regierungsparteien gesorgt hat. Aus dem SPÖ-Klub hieß es am Freitag gegenüber der APA, dass man eine Lösung anstrebe. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker meldete sich indes per Podcast zu Wort, worin sie betonte, "sich auf die nächsten sechs Jahre zu freuen".

Tags zuvor hatte die Forderung der SPÖ, die Rechnungshofspitze mit dem von ihr geforderten Bestellmodus einer Zweidrittelmehrheit unmittelbar nach Inkrafttreten neu zu wählen, in den Verhandlungen den Unmut der Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen auf sich gezogen. SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried betonte, dass Kraker "vollkommen außer Streit" stehe, und begründete die Forderung damit, dass bei einer Kompetenzerweiterung auch der Legitimationsgrad für die Spitze des Rechnungshofs erhöht werden sollte. Am Freitag wurde diese Position im SPÖ-Klub bekräftigt. Zudem gehe es insgesamt um Verbesserungen im Parteiengesetz.

Beschlossen werden soll die Novelle zum Parteiengesetz und weitere Neuregelungen kommende Woche im Nationalrat. Einige Punkte brauchen eine Zweidrittelmehrheit (und damit die Zustimmung von SPÖ und/oder FPÖ), darunter der neue Bestellungsmodus der RH-Präsidentin, der in der Verfassung verankert ist. Auch die Freiheitlichen bestehen auf einer Wahl mit Zweidrittelmehrheit und dass diese mit dem Inkrafttreten des neuen Parteiengesetzes scharf gemacht werden müsse, erklärte FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz. An dieser Position habe sich nichts geändert, wurde am Donnerstag betont.

Experte: Gesetz auch ohne Zweidrittelmehrheit möglich

Der Politikwissenschafter Hubert Sickinger äußerte indes die Ansicht, dass die Eckpunkte der Parteiengesetzes auch mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können. Bis auf kleinere Abstriche brauche keines der Vorhaben wirklich eine Verfassungsmehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten. Ein Beschluss ohne breiten Konsens wäre bedauerlich, aber machbar, so der Experte.

Lediglich die Schaffung eines Parteienregisters benötige ausdrücklich eine verfassungsrechtliche Grundlage und damit neben den Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne auch die Zustimmung von SPÖ und/oder FPÖ, erklärte Sickinger. Der Kern der Reform, nämlich die Erweiterung der Einschaurechte des Rechnungshofes (RH) in die Parteifinanzen, sei hingegen bereits durch den bestehenden Paragraf 1 Absatz 6 - eine Verfassungsbestimmung - gedeckt, zeigte er sich überzeugt. Dort ist, vereinfacht gesprochen, festgelegt, dass der RH per Bundesgesetz mit einer solchen Kontrolltätigkeit betraut werden kann.

Nicht ohne eine große Oppositionsfraktionen könnte allerdings der neue Bestellmodus des Rechnungshof-Präsidenten mit Zweidrittelmehrheit kommen. Den freilich hatte sich gerade die SPÖ im Zuge der Reform ja gewünscht.

Kraker freut sich auf zweite Halbzeit

Indes meldet sich Kraker in einem RH-Podcast zu ihrer ersten Halbzeit zu Wort: "Heute vor sechs Jahren habe ich das Amt angetreten." Es seien "spannende und abwechslungsreiche Zeiten" gewesen. Sie sei nach wie vor "begeistert von der Arbeit" und freue sich auf die "nächsten sechs Jahre", meinte Kraker, ohne direkt auf die aktuelle Diskussion einzugehen. Sie freue sich auf "die Herausforderungen, die kommen", mögen es auch unbekannte Faktoren sein. "Wenn etwas unbekannt ist, habe ich mich noch nie davor gefürchtet." Die RH-Präsidentin mit ÖVP-Vergangenheit ist laut Verfassung auf zwölf Jahre gewählt, ihre Wiederwahl ist ausgeschlossen.

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