Regeln für Parteienfinanzierung: Kommt nur eine Scheinverschärfung?

Regeln für Parteienfinanzierung: Kommt nur eine Scheinverschärfung?
Weder echte Rechnungshofprüfung noch strenge Strafen zeichnen sich ab. Umgehungsvereine wie die der SPÖ könnten somit bleiben.

Der SPÖ-Wahlkampf 2017 dürfte teurer gewesen sein als die 7,4 Millionen, die die SPÖ dem Rechnungshof gemeldet hat. „Meines Wissens null“ – so beziffert SPÖ-Geschäftsführer Thomas Drozda den Wahlkampfbeitrag, den die SPÖ seitens der roten Gewerkschafter an den Rechnungshof gemeldet hat. Detto seitens des Pensionistenverbands, auch dessen Wahlwerbung hat die SPÖ dem Rechnungshof laut Drozda nicht gemeldet. Obwohl die Werbetätigkeiten offensichtlich sind: Der damalige SPÖ-Spitzenkandidat Christian Kern prangte etwa auf dem Titelblatt der Verbandszeitung, die an 360.000 Mitglieder geht.

Die Werbung ist immer noch auf der Homepage des Pensionistenverbands nachzulesen. Bei den roten Gewerkschaftern durfte Kern kurz vor dem Wahltag auf einem Großevent in der Wiener Stadthalle auftreten, auch das ist dokumentiert.

Regeln für Parteienfinanzierung: Kommt nur eine Scheinverschärfung?

Solche Veranstaltungen sind enorm teuer und hätten die Wahlkampfausgaben der SPÖ in die Höhe schnellen lassen.

Das Problem an dem derzeitigen Parteiengesetz ist: Wenn eine Partei solche Werbehilfen nahe stehender Organisationen nicht als Sachspende ausweist, ist der Rechnungshof machtlos.

Zahnlose Forderungen

Und daran will die SPÖ auch im neuen Gesetz, das bereits für diesen Wahlkampf gelten soll, nichts ändern: Sie fordert weder mehr Prüfkompetenzen für den Rechnungshof (Drozda: „Das würde Misstrauen gegenüber unseren Wirtschaftsprüfern bedeuten“). Noch will sie nahe stehende Organisationen wie Pensionistenverband und Gewerkschafter in die Berichtspflicht über Spenden etc. einbeziehen. Die hätten mit der SPÖ ja „nichts zu tun“, meint Drozda.

Die FPÖ will ebenfalls keine Rechnungshofprüfung für Parteien einführen, sondern bei selbst gewählten Wirtschaftsprüfern bleiben.

Allerdings will die FPÖ, dass auch Wahlwerbung nahe stehender Vereine in die Wahlkampfkosten eingerechnet werden.

Die ÖVP will beim Rechnungshof einen Kontrollsenat einrichten, der die Wahlwerbung überwacht.

Die ÖVP hatte 2017 die Sieben-Millionen-Ausgabengrenze um sechs Millionen überzogen, die FPÖ um knapp vier Millionen. Strengere Strafen fürs Überziehen verlangt nur die SPÖ, aber auch sie nur Geldstrafen. Strafrichter will keine der drei Parteien auf den Plan rufen.

Bei den Spenden sind alle drei Parteien für verschiedene Modelle von Beschränkungen und Veröffentlichungspflichten.

Vor der Schlussphase der Verhandlungen erscheint ein Kompromiss zwar erreichbar, aber die Frage erhebt sich, was er wert ist.

Wie in Ibiza

Es könnte auch ein Szenario herauskommen, das Hintertüren offen lässt: Strenge Bestimmungen für die Parteien, aber wie bisher keine spürbaren Sanktionen bei Übertretungen. Und: Der Rechnungshof darf die Parteien weiter nicht prüfen.

Es könnten die Spenden zwar beschränkt und transparent werden, aber wenn das nicht auch für nahe Vereine gilt, ist die Sache relativ wertlos, siehe Strache in Ibiza: „Vorbei am Rechnungshof über einen Verein....“.

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