Gesetz zu "Hass im Netz" fertig: Das sind die Details

PK "GEMEINSAM GEGEN HASS IM NETZ": RAAB / EDTSTADLER / ZADIC / MAURER
(Un)soziale Netzwerke. Plattformen wie Facebook müssen Hasspostings künftig schneller löschen und Berichte abliefern

Eigentlich wollte die Bundesregierung mit viel Pomp das neue Paket gegen Hass im Netz am Donnerstag präsentieren. Doch am Mittwochabend tauchte das Kernstück des Pakets schon auf der Seite der EU-Kommission auf und wurde in den sozialen Netzwerken rege diskutiert. Und just um diese Netzwerke geht es auch: Es handelt sich um das von Türkis-Grün mühsam verhandelte Gesetz zur Plattformverantwortlichkeit.

Damit wird Österreich eines der ersten Länder in der EU, die die Verantwortung von Internetgiganten gesetzlich regulieren.

So könnte etwa Facebook mit einer Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro sanktioniert werden, wenn strafbare Hassreden nicht fristgerecht gelöscht werden.

Im Gesetzesentwurf steht auch der etwas sperrige Name: Das „Kommunikationsplattformen-Gesetz“ richtet sich aber nicht nur an Facebook, sondern an alle Plattformen mit mehr als 100.000 registrierten Usern und einem Umsatz von zumindest 500.000 Euro (im Vorjahr). Forenbeiträge bei österreichischen Medienunternehmen und Wikipedia sind im Gesetz aber explizit ausgenommen.

Löschpflicht für Plattformen
Postings, die unter Straftatbestände wie Nötigung, gefährliche Drohung, Beleidigung, Cybermobbing („fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation“), Erpressung oder Verhetzung fallen, müssen in eindeutigen Fällen binnen 24 Stunden, in weniger eindeutigen binnen sieben Tagen gelöscht werden

Upskirting-Verbot
Im Paket enthalten ist auch ein Gesetz gegen das unerlaubte Fotografieren des Intimbereichs, der mit Kleidung bedeckt ist – das sogenannte „Upskirting“. Verboten ist aber nicht nur das Fotografieren etwa unter den Rock (wie der Name schon sagt) sondern auch das Verbreiten dieser Fotos, etwa im Internet. Diese Fotos fallen übrigens auch unter die Löschpflicht

Ermittlungspflicht
Beleidigung und üble Nachrede sind Privatanklagedelikte – Opfer  von Hasspostings müssen also selbst Anzeige erstatten und tragen auch das Kostenrisiko, wenn sie den Prozess verlieren. Staatsanwaltschaften sollen nun verpflichtend ermitteln, so der Plan. Dafür sollen Teams gebildet werden, die auf Hass im Netz spezialisiert sind

Web-Formular

Die Internet-Plattformen müssen ein Meldeformular zur Verfügung stellen, mit dem man strafbare Hassreden melden kann. Die Betreiber der Seiten sind dann verpflichtet, binnen 24 Stunden gemeldete Verstöße zu prüfen und, sofern das Gesetz zutrifft, gegebenenfalls zu sperren.

Unterschieden wird, ob die Rechtswidrigkeit auch für einen Laien erkennbar ist – dann muss das Posting innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Sollte die Rechtswidrigkeit erst nach einer detaillierten Prüfung festgestellt werden, haben die Seitenbetreiber sieben Tage (ab dem Eingang der Meldung) Zeit, um tätig zu werden, also den Hass-Kommentar zu löschen oder den User zu sperren.

Es ist aber auch ein Schutz gegen „overblocking“ vorgesehen: Damit ist gemeint, dass ein User sehr wohl das Recht hat, eine Überprüfung anzufordern, wenn er oder sie der Meinung ist, dass sein Kommentar oder Posting zu Unrecht gelöscht worden ist. Dieses Recht auf Auskunft haben aber auch jene, die einen vermeintlichen Hasskommentar melden, ohne dass die Seitenbetreiber reagieren.

Weiters müssen die Plattformen regelmäßig Berichte vorlegen, wo unter anderem vermeldet werden muss, wie viele Postings wegen angeblicher Hassrede gemeldet wurden und wie viele Postings sie gelöscht haben. Enthalten sein müssen auch Infos zu Überprüfungsverfahren sowie die personelle Ausstattung des zuständigen Teams und die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter.

Diese Berichte der Plattformen müssen viermal im Jahr veröffentlicht werden, sie müssen zudem „ständig und leicht auffindbar“ bereitgestellt werden.

Was gelöscht wird

Um welche Straftatbestände geht es? Konkret genannt werden unter anderem Nötigung, gefährliche Drohung, beharrliche Verfolgung, fortdauernde Belästigung (Cybermobbing), Beleidigung, Erpressung, verschiedene Terrorismus-Tatbestände, Verhetzung und Verstöße nach dem Verbotsgesetz.

Plattformen, auf die das Gesetz zutrifft, müssen außerdem einen verantwortlichen Beauftragten ernennen, dem zum Beispiel Klagen zugestellt werden können. Das hat sich für die Staatsanwaltschaften bisher mitunter schwierig gestaltet. Opfer von Hasspostings mussten lange auf die Löschung warten.

Aufsichtsbehörde ist die Kommunikationsbehörde Austria, ein unabhängige Behörde, die gesetzlich legitimiert ist. Diese kann gegen einen Seitenbetreiber ein Verfahren einleiten, wenn wiederholt auf gemeldete Hasspostings nicht reagiert wird und Geldstrafen verhängen. Sofern der Seitenbetreiber gar keinen Sitz in Österreich hat, soll durch einen juristischen Trick die Geldbußen eingehoben werden können. Und zwar, indem den „Schuldnern des Dienstanbieters“ (etwa Werbekunden) untersagt wird, ihre „Schulden“ zu begleichen.

Facebook in der Pflicht: Paket gegen Hass im Netz ist geschnürt

„Durchaus innovativ“

Auf Twitter sagte der juristische Experte Hans-Peter Lehofer am Mittwochabend über den Entwurf: „Eine schwierige Gratwanderung, aber meines Erachtens nicht schlecht gemacht, teilweise auch durchaus innovativ und damit natürlich auch angreifbar, weil in dieser Form sonst noch nicht bekannt.“ Er geht davon aus, dass es „sicher ein spannendes Begutachtungsverfahren“ geben wird.

Der genannte Teil stammt von Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). An ihrer Seite wird morgen Justizministerin Alma Zadić (Grüne) ihren Teil mit verschärften Strafbestimmungen präsentieren.

Die EU-Kommission hat drei Monate Zeit, Einwände gegen das Plattformen-Gesetz anzumelden. Bis Jahresende soll das Paket dann im Nationalrat beschlossen werden.

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