Opel für Kira Grünberg: Was erlaubt ist und was nicht

Opel für Kira Grünberg: Was erlaubt ist und was nicht
ÖVP-Behindertensprecherin bat um Aufhebung ihrer Immunität. Verfassungsjurist Mayer sieht in Auto-Geschenk kein "Anfüttern".

Nationalratsabgeordnete Kira Grünberg wird gerade von den juristischen Nachwehen eines Geschenks vom November 2017 eingeholt. Damals bekam die ÖVP-Abgeordnete und Ex-Stabhochspringerin, die seit einem Unfall im Rollstuhl sitzt, vom Autobauer Opel einen Insignia um rund 40.000 Euro überreicht. Nun bittet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) das Parlament um Aufhebung von Grünbergs Immunität, um ermitteln zu können. Verdacht: das umgangssprachlich sogenannte „Anfüttern“.

„Sie dürfen kein Geschenk annehmen, mit dem Sie als Amtsträger oder als Beamter ‚angefüttert‘ werden. Als Abgeordnete ist Frau Grünberg Amtsträgerin, und sie darf in dieser Funktion keine Geschenke bekommen, die dazu dienen könnten, sie gewogen zu machen für spätere Einflüsse“, erläutert Verfassungsjurist Heinz Mayer im Gespräch mit dem KURIER. Zum konkreten Fall meint Mayer aber: „Ich halte das für einen Sturm im Wasserglas.“

Strafbar ist laut Korruptionsstrafrecht, wenn ein Amtsträger mit dem Vorsatz, sich durch ein Geschenk beeinflussen zu lassen, für sich (oder einen Dritten) einen Vorteil fordert, einen ungebührlichen Vorteil annimmt oder sich versprechen lässt.

"Kann nur eingestellt werden"

Verfassungsrechtler Mayer weist darauf hin, dass Grünberg den Opel in behindertengerechter Ausstattung bereits im Jahr 2015 angeboten bekommen habe. Damals sei ihr Mandat im Parlament nicht absehbar gewesen. Mayer: „Ich bin nicht der leitende Staatsanwalt, aber wenn die Mediendarstellungen stimmen, dann kann das nur eingestellt werden.“

Allgemein, so hält Mayer fest, sei das Verbot, Amtsträger (das schließt Abgeordnete ein) „anzufüttern“, sehr sinnvoll. Generell gibt es Unterschiede zwischen Regierungsmitgliedern und Parlamentariern. Für Minister gilt ein Berufsverbot, für Abgeordnete nicht. Zur Frage der Geschenkannahme sagt Mayer: „Einem Minister ein Luxusauto zu schenken, geht nicht. Ich darf auch zum Beispiel einem Sportverein keine Geschenke machen, wenn ein Minister im Vorstand sitzt.“ Kleinere Gefälligkeiten für Regierungsmitglieder dürften das übliche Maß nicht übersteigen. Man dürfe einen Minister auf ein Bier oder ein Mittagessen einladen, sagt Mayer, „nicht in einem Luxusrestaurant, aber in einem normalen Wirtshaus“.

Grünberg selbst teilte am Dienstag mit, sie wolle den Nationalrat selbst um die Aufhebung ihrer Immunität bitten, um die Causa aufzuklären. Nach kritischen Medienberichten im vergangenen Herbst hatte sie versucht, den geschenkten Opel nachträglich zu kaufen. Dies sei aber nicht gegangen, weil das Auto ein Präsent an die Sporthilfe gewesen war. Daher sei die 24-Jährige nun dabei, den Kaufwert von 40.000 Euro anzusparen, um diesen an eine karitative Organisation zu spenden. Am Mittwoch wollte sie auf Anfrage nichts mehr zu dem Thema sagen.

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