Ibiza-Video: Gudenus siegt vor Gericht gegen Wiener Anwalt
20 Stunden - so lange soll das gesamte Bildmaterial des im Frühjahr bekannt gewordenen "Ibiza-Videos" dauern. Obwohl nur ein wenige Minuten langer Ausschnitt daraus an die Öffentlichkeit kam, reicht es, um den damiligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den ehemaligen blauen Klubobmann Johann Gudenus zum Rücktritt zu zwingen.
Zu einer Veröffentlichung weiterer Passagen dürfte es nicht mehr kommen. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die von Gudenus beantragte einstweilige Verfügung bestätigt, mit der einem Wiener Anwalt verboten wurde, das (gesamte) Video zu verbreiten. Wie das Landesgericht nahm auch das OLG an, dass der beklagte Rechtsanwalt Zugriff auf dieses Video habe, hieß es in einer Aussendung am Dienstag.
Da es das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, Ton-, Bild- und Filmaufnahmen ohne Zustimmung aufzunehmen und Dritten zugänglich zu machen, sei die Veröffentlichung des Videos rechtswidrig.
Das OLG habe auch geprüft, ob die Veröffentlichung des gesamten Videos vom Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gedeckt ist, kam aber zu dem Ergebnis, dass die Methode der Informationsbeschaffung "im besonderen Maße unredlich und in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig" war. Auch die Art der Weitergabe sei "im besonderen Maße geeignet" gewesen, die Persönlichkeitsrechte des Klägers zu verletzen.
Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, das OLG ließ die Anrufung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu.
Erst am gestrigen Montag war bekannt geworden, Strache würde das Video kaufen wollen. Der ehemalige FPÖ-Chef soll dafür einen sechstelligen Betrag geboten haben.
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