Offener Brief: Plagiatsforscher appelliert an Faßmann "Farbe zu bekennen"

Offener Brief: Plagiatsforscher appelliert an Faßmann "Farbe zu bekennen"
Nach den Plagiatsvorwürfen gegen Ex-Arbeitsministerin Aschbacher: Stefan Weber will Qualitätskriterien in Universitätsgesetz verankern.

Nach den Plagiatsvorwürfen gegen Arbeitsministerin Christine Aschbacher regt Wissenschafter Stefan Weber an, das Universitätsgesetz zu adaptieren. In einem "Offenen Brief" an Bildungs- und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann, der dem KURIER vorliegt, spricht sich Weber für  eine "verbesserte Qualitätskontrolle und klarere Kommunikation der Qualitätssicherung in Lehre und Betreuung" aus.

Offener Brief: Plagiatsforscher appelliert an Faßmann "Farbe zu bekennen"

Stefan Weber

"Ich bin überzeugt davon, dass Österreich mit diesen Sprüngen nach vorne bzw. diesem kulturellen Wandel an Universitäten, FHs und PHs sogar eine Art Vorreiter in ganz Europa werden könnte. Es wären kleine Schritte für den Gesetzgeber, aber große Fortschritte für die Wissenschaft", heißt in dem Brief mit der Überschrift "Farbe bekennen - Lehren u.a. aus dem Fall Aschbacher für die UG-Novelle ud die zukünftigen Leistungsvereinbarungen."

Offener Brief: Plagiatsforscher appelliert an Faßmann "Farbe zu bekennen"

Weber führt punktweise seine Vorschläge für das Universitätsgesetz aus.

1.Neuaufnahme des Punkts „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und akademischer Integrität“ in die leitenden Grundsätze für Universitäten (§ 2 UG)

2.Neuaufnahme der Begriffe „gute wissenschaftliche Praxis“ und „wissenschaftliches Fehlverhalten“ in die studienrechtlichen Begriffsbestimmungen (§ 51 UG)

3.Neuaufnahme einer Strafbestimmung „Verstoß gegen die eidesstattliche Erklärung in einer schriftlichen Arbeit, in einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit“ mitsamt Normtext für eine solche Erklärung

4. Abschaffung der Amtsverschwiegenheit, insbesondere bei Verfahren zu Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (zumindest aber Auskunftspflicht auch gegenüber dem Hinweisgeber/Whistleblower!)

5. Rücknahme der Verjährungsfrist von 30 Jahren für die Möglichkeit des Widerrufs eines akademischen Grades; dagegen erweiterte Sanktionsmöglichkeiten bei schwerwiegenden Plagiaten nach § 19 Abs. 2a UG

6. Reduktion der Anzahl der Prüfungsantritte (heißes Eisen!), damit Eindämmung des weit verbreiteten ‚Prüfungsbazars‘ an Universitäten

Für zukünftige Leistungsvereinbarungen sieht der Plagiatsforscher folgende neuen Punkte und Aspekte:

* Pflichtlehrveranstaltungen "Einführung in die gute wissenschaftliche Praxis“ an den Studienbeginn in allen Studienfächern

* Verpflichtung der Universitäten, der FHs und der PHs zur nahtlosen Integration einer funktionierenden Plagiatssoftware in ihre Learning Management-Systeme (d.h. APIs ins jeweilige LMS)

* Verpflichtung aller LV-LeiterInnen, BetreuerInnen und auch externer LektorInnen von Lehrveranstaltungen zur Plagiatssoftware-Kontrolle von allen schriftlichen Aufgaben

* Schärfere Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzungen der Betreuungspflichten bei schriftlichen und wissenschaftlichen Arbeiten

* Zeitliche Befristung der Dauer von Besetzungsverfahren

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