EU-Parlament stimmt für Gebäuderichtlinie, ÖVP war dagegen

EU-Parlament stimmt für Gebäuderichtlinie, ÖVP war dagegen
Es sind ehrgeizige Pläne, die am Dienstag im EU-Parlament verabschiedet wurden. Doch es gab auch viel Widerstand - auch aus Österreich.

Das Europaparlament will am Dienstag Sanierungsvorgaben billigen, die dazu beitragen sollen, dass die EU ihre Klimaziele einhält. 

  • Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll so bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und 

  • bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. 

  • Für Gebäude, die nicht zum Wohnen gedacht sind, sehen die Vorschriften vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 

  • 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen. 

Im Dezember hatten sich Unterhändler des Parlaments und der ebenfalls beteiligten EU-Staaten auf das neue Gesetz geeinigt. Bis 2050 sollen alle Gebäude in der EU – neben allen anderen Sektoren auch – klimaneutral sein. Soll heißen: Für Warmwasser und Heizung sollen keine fossilen Brennstoffe mehr verwendet werden, und nur mehr alternative und klimaneutrale Energieformen verwendet werden.

Und ab 2040 sollen jedenfalls keine Öl- oder Gasheizungen mehr im Einsatz sein.

Es geht also um energetisch sanierte Gebäude, die wenig Wärme und Kälte an die Umgebung abgeben. Eine Sanierungsquote wurde zwar angedacht, aber wird nicht vorgegeben. 

Wie diese Ziele erreicht werden, sollen die Staaten individuell lösen, es würde auch wenig Sinn machen, ein Gebäude im Norden Finnlands das gleiche vorzuschreiben wie eines in Südspanien.

Zwar wird die Fraktion der Christlich-Sozialen der Richtline zustimmen, nicht aber die österreichische Delegation der ÖVP

ÖVP-Delegationschefin Angelika Winzig erklärte dazu: "Wir haben gegen die Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden gestimmt, weil wir keinen Mehrwert hinter dem Gesetz im Vergleich zu den bereits vorhandenen Gesetzen sehen. Es gibt schon drei europäische Gesetze, die den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor regeln, nämlich das Emissionshandelssystem (ETS 2) für Gebäude, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) und die Energieeffizienzrichtlinie (EED). Es findet auch in dem Sinne keine EU-weite Harmonisierung statt, weil die Klassen der Energieausweise nach national festgelegten Werten eingeteilt werden und nicht mit anderen Mitgliedstaaten vergleichbar sein müssen. So würde zum Beispiel ein Gebäude der Energieeffizienzklasse C in Deutschland in die Energieeffizienzklasse A in Belgien, Estland, den Niederlanden, Rumänien oder der Slowakei fallen. Das alleine zeigt, dass die Renovierung zum Energiesparen sehr länderspezifisch ist. Gleichzeitig regelt das EU-Gesetz zur Energieeffizienz von Gebäuden aber viele Details, die besser national, regional oder lokal entschieden werden können. Wir brauchen keine EU-Regelung, die uns vorschreibt, wie viele Fahrradständer pro Wohnhaus aufgestellt werden müssen. Zudem wird im jetzt vorliegenden Text nicht zwischen nicht erneuerbarer und erneuerbarer Energie unterschieden. Das heißt, es gibt auch keine Ausnahme für Gebäude, die sich selbst mit Solar-, Wind- oder Biogasstrom versorgen. Hier müsste nachgeschärft werden. Während eine generelle Renovierungspflicht zwar verhindert werden konnte, gilt sie immer noch für Nicht-Wohngebäude. Das bedeutet eine massive Belastung für unsere Unternehmen und trifft vor allem KMU hart, deren Gebäude dadurch sofort entwertet würden. Das ist nicht im Sinne unserer nachhaltigen regionalen und lokalen kleinstrukturierten Wirtschaft. Das Gesetz ist somit einfach nicht notwendig."

Tom Waitz, EU-Abgeordneter der Grünen, lobt hingegen den Beschluss in Straßburg: "Extremwetter wie Hitze und Kälte treffen Menschen in unsanierten Wohnungen mit unisolierten Fenstern und Wänden am meisten. Sie müssen mehr für Heizkosten zahlen oder können gar nur noch einzelne Räume einheizen. Besonders Frauen und Alleinerziehende sind von Energiearmut betroffen. Mit der Richtlinie soll der schlechteste Baubestand zuerst saniert werden und mit Hilfe finanzieller Unterstützung sowie sozialer Absicherungsmaßnahmen Energiearmut effektiv bekämpft werden. Eine Verpflichtung öffentliche Gebäude schrittweise mit Solarpanelen auszustatten, und nationale Programme für bestehende Wohngebäude, kommen dem Börserl von Mieter*innen sowie dem Klimaschutz zugute. Denn die günstigste Energie kommt aus Wind- und Solarenergie. Mit dem Sanierungsprogramm werden grüne Jobs geschaffen und ist ein weiterer Schritt in die Energieunabhängigkeit weg von fossilen Energien in Richtung Energiesouveränität. Endlich machen wir uns Schritt für Schritt unabhängig von Despoten wie dem russischen Präsidenten Wladimir Putin.

Aber was heißt das konkret, was wurde mit der Richtline im EU-Parlament beschlossen?

Werde ich gezwungen, mein Haus zu sanieren?

Laut EU-Chefunterhändler Ciarán Cuffe gibt es grundsätzlich keine Verpflichtungen für einzelne Gebäude. Welche konkreten Auswirkungen die Vorgaben für Hausbesitzer und Wirtschaft haben, kommt vor allem darauf an, wie die Staaten das umsetzen. Österreich hat 2023 ja kein Erneuerbares Wärmegesetz verabschiedet, sondern nur ein Wärmepaket, das allerdings massive Förderungen von bis zu 75 Prozent beinhaltet.

Die Vorgabe, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 und bis 2035 um mindestens 20 Prozent sinken muss, ist ein übergeordnetes Ziel. Sprich: Auch wenn bereits gut isolierte Gebäude auf einen noch besseren Standard gehoben werden, trägt das dazu bei, dass die Ziele erreicht werden. Gut die Hälfte der Einsparungen soll aber durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden. 

Verliert mein Haus durch das neue Gesetz an Wert?

Auch das kommt darauf an, wie die Richtlinie national umsetzt wird. In Deutschland ist die Diskussion, das 50 Prozent der Einsparungen durch Arbeiten an besonders schlecht isolierten Gebäude erreicht werden sollen. Dies, so die Kritik, werde aber viele Eigentümer finanziell überfordern. Sollten Mindeststandards eingeführt werden, die alle Gebäude erfüllen müssen, könnte schon ein starker Wertverlust bei zahlreichen Immobilien eine Folge sein.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Nach Angaben des EU-Parlaments können etwa landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude von den neuen Vorschriften ausgenommen werden. Mitgliedstaaten können Gebäude auch von Verpflichtungen befreien, wenn sie unwirtschaftlich zu renovieren sind. Gleiches gilt für Bauwerke, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind. Auch Kirchen und andere Gotteshäuser können von den Vorgaben ausgenommen werden. Laut EU-Kommission können die EU-Staaten beispielsweise auch Ferienhäuser von den Verpflichtungen befreien.

Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Bis 2040 sollen keine Öl- oder Gasheizungen mehr verwendet werden. Das Parlament teilte mit, die EU-Staaten müssten zudem ab 2025 Subventionen für Heizungen mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas einstellen. Anreize für hybride Systeme, etwa eine Kombination aus fossilem Heizen und einer Wärmepumpe, sollen aber weiter möglich sein.

Außerdem müssen auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden, sofern das technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist. Darüber hinaus sollen ab 2030 nur noch Gebäude gebaut werden, die am Standort keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoßen. Ausnahmen sind laut Kommission möglich.

Warum gibt es Handlungsbedarf?

Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Sie hatte diesen vor knapp zwei Jahren vorgelegt, etwa weil Gebäude ihren Angaben zufolge für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Wenn Häuser besser gedämmt sind oder moderne Heizungen verwendet werden, kann das den Energiebedarf senken und somit Energiekosten und die Umweltbelastung verringern.

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