ÖVP, SPÖ, FPÖ: Bargeld kommt in die Verfassung

Generalsekretäre Drozda (SPÖ), Hafenecker (FPÖ) und Nehammer (ÖVP)
Bei der heutigen letzten Nationalratssitzung vor der Wahl dürfte ein FPÖ-Antrag eine Zwei-Drittel-Mehrheit finden. Livestream ab 9 Uhr.

Am Mittwoch findet die letzte Nationalratssitzung vor der Wahl statt. Auf der Tagesordnung findet sich auch ein Antrag der FPÖ auf Verankerung der Bargeldzahlung in der Verfassung.

Das Vorhaben dürfte die nötige Zweidrittelmehrheit bekommen, denn die drei großen Parteien ÖVP, FPÖ und SPÖ sind dafür.

Die FPÖ hat den Antrag gestellt. Die ÖVP will zustimmen, allerdings in einer europarechtlich haltbaren Form. Der FPÖ-Antrag enthalte europarechtswidrige Passagen, sagt die ÖVP, und arbeitete einen Abänderungsantrag aus.

Die SPÖ diskutierte in der Klubsitzung am Dienstag am Nachmittag, ob sie der Bargeldverankerung zustimmen soll. Das Ergebnis der Diskussion gibt Verfassungssprecher Peter Wittmann auf KURIER-Anfrage bekannt: „Wir stimmen zu. Die Nachvollziehbarkeit von Daten ist ohnehin schon so groß, Konzerne können schon fast alles nachvollziehen. Es muss den Freiraum geben, sich dem zu entziehen.“ Das ursprüngliche Junktim der SPÖ, auch die unentgeltliche Benutzung von Bankomaten in der Verfassung zu verankern, ist in dem Antrag nicht enthalten.

Livestream: Parlaments-Übertragung ab zirka 9 Uhr

Was heute auf dem Programm steht

  • Mit der "Schuldenbremse" soll die Einhaltung der EU-Budgetvorgaben zur verfassungsrechtlich abgesicherten Verpflichtung werden. Demnach dürfte das jährliche Defizit des Bundes maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen, jenes von Ländern und Gemeinden höchstens 0,1 Prozent. Derzeit ist das einfachgesetzlich sowie im Finanzausgleich geregelt. Die Verfassungsbestimmung dürfte jedoch in letzter Konsequenz am rot-grünen Veto im Bundesrat scheitern.
     
  • Ein umfangreiches Gewaltschutzpaket bringt unter anderem eine Erhöhung von Strafen. So werden im Sexualstrafrecht besondere Erschwerungsgründe geschaffen und bei Vergewaltigungen die gänzlich bedingte Strafnachsicht ausgeschlossen. Die Mindeststrafe steigt von einem auf zwei Jahre. Bei der Verhängung von Strafen wird die schwere Traumatisierung des Opfers als "Erschwerungsgrund" gewertet. Um die Hälfte erhöhte Strafen soll es für rückfällige Gewalt- oder Sexualtäter geben (maximal aber 20 Jahre). Außerdem droht nach Gewalt- oder Sexualstraftaten gegen Kinder, gebrechliche oder behinderte Menschen ein lebenslanges Berufsverbot in einschlägigen Betreuungsjobs. Für Stalker, die ihr Opfer ein Jahr lang verfolgen, wird der Strafrahmen von einem auf drei Jahre erhöht, auch die unerwünschte Veröffentlichung von Nacktfotos wird explizit verboten.

    Neuregelungen sind auch beim Betretungsverbot geplant, zusätzlich wird es ein Annäherungsverbot - bis auf 50 Meter - geben. Für Gewaltopfer wird es neben der Möglichkeit der Namensänderung auch die Option geben, die Sozialversicherungsnummer zu ändern. Die Antragsfrist für Leistungen aus dem Verbrechensopfergesetz wird von zwei auf drei Jahre verlängert. Opfer von Wohnungseinbrüchen können zudem Krisenintervention und Psychotherapie beantragen, die ansonsten nur bei vorsätzlichen Gewaltdelikten gewährt werden.

    Bei Gesundheitsberufen wird explizit verankert, dass auch der begründete Verdacht auf eine Vergewaltigung angezeigt werden muss sowie Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung oder sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Ausnahmen gibt es, wenn die Anzeige das für die Behandlung nötige Vertrauensverhältnis zerstören würde oder wenn sich der Verdacht gegen einen Angehörigen richtet und das Jugendamt informiert wird.
     
  • Klimaschutz: Ein Vier-Parteien-Entschließungsantrag ohne FPÖ dreht sich um das Klima. Gefordert wird etwa, den Climate Emergency, also Klimanotstand, zu erklären und damit die Eindämmung der Klima- und Umweltkrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität anzuerkennen. Bei zukünftigen Entscheidungen sollen auch stets die Auswirkungen auf das Klima und den Klimaschutz dargestellt werden. Die Bevölkerung soll über alle öffentlichen Kanäle umfassend und beständig über die Klima- und Umweltkrise, ihre Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen diese ergriffen werden, informiert werden.

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