ÖVP-Finanzen: Seniorenbund mal Partei, mal Verein

ÖVP-Finanzen: Seniorenbund mal Partei, mal Verein
Doppelexistenz bereitet der ÖVP nicht zum ersten Mal Probleme. Hubert Sickinger sieht "Flucht aus Parteiengesetz"

Der Seniorenbund der oberösterreichischen ÖVP hat für Vereine und Nichtregierungsorganisationen vorgesehene Corona-Förderungen bezogen, obwohl Parteien (und deren Teilorganisationen) explizit ausgeschlossen sind. Argumentiert wird das mit einer formalen Doppelexistenz des Seniorenbundes als ÖVP-Teilorganisation und als Verein. Die ÖVP bringt diese Argumentation nicht zum ersten Mal vor. Sie ist aber rechtlich umstritten. Vor zwei Jahren setzte es für die ÖVP eine Strafe.

Tatsächlich ist der Seniorenbund in Oberösterreich als eigener Verein registriert - und zwar durchgehend seit 1956. Im Statut des Vereins findet sich keine Verknüpfung mit der ÖVP - wohl aber im Statut der Landespartei. Dort wird der Oberösterreichische Seniorenbund als Teilorganisation der Partei genannt und seine Verankerung in den Gremien der Partei geregelt.

Flucht aus Parteiengesetz

Diese formale Doppelexistenz des Seniorenbundes als Teil der Partei und als Verein gibt es auch in anderen Bundesländern. Ob es sich dabei aber wirklich um die vom Seniorenbund behauptete saubere Trennung handelt, müssten im konkreten Fall der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat bzw. in weiterer Folge die Verwaltungsgerichte klären, meint der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Politikwissenschafter Hubert Sickinger gegenüber der APA. "Sie versuchen die selbe Flucht aus dem Parteiengesetz wie die SP-Gewerkschafter und der SP-Pensionistenverband." Diese hätten ihre Statuten dafür aber geändert und neue Vereine gegründet. Ob das auch beim OÖ Seniorenbund der Fall war, müsste seiner Meinung nach geklärt werden.

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt hatte schon Ende 2018 am Beispiel Niederösterreich festgestellt, dass der Verein und die Parteiorganisation der ÖVP-Senioren trotz der formalen Doppelgleisigkeit "inhaltlich eine Einheit bilden". Damals ging es allerdings um deutlich weniger Geld - nämlich um ein Klublokal, das dem Seniorenbund von einer niederösterreichischen Gemeinde zur Verfügung gestellt wurde. Der Senat verhängte eine Strafe von 4.000 Euro. Ausjudiziert wurde die Frage, ob es sich bei Teilorganisation und Partei um ein und die selbe Organisation handelt, aber nicht. Denn das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die damals verhängte Geldbuße gegen die ÖVP, ohne die Frage nach der Identität von Verein und Teilorganisation letztgültig zu beantworten.

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