Geldwäschebericht: Mehr Verdachtsmeldungen 2015

(Symbolbild)
Vereine als "potenzieller Risikofaktor" für Terrorfinanzierung.

Das Thema Panama Papers und Briefkastenfirmen beschäftigen die Behörden im In- und Ausland. Die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt hat indes am Mittwoch ihren Geldwäschebericht vorgelegt. Im Jahr 2015 wurde der Stelle insgesamt 2.521 Sachverhalte mitgeteilt, davon waren 1.793 Verdachtsmeldungen. Dies bedeutet einen deutlichen Anstieg gegenüber 2014 mit 1.673 und 2013 mit 1.490 Meldungen.

"Das Problem der Offshore-Gesellschaften verfolgt uns seit wir Geldwäsche bekämpfen", sagte der Leiter der Abteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Bundeskriminalamt, Rudolf Unterköfler, am Mittwoch bei der Präsentation des Geldwäscheberichts 2015.

Seit dem Jahr 1994 bekämpft das Bundeskriminalamt Geldwäsche systematisch. Bisher sei das "Offshore"Problem "nicht zu beseitigen gewesen", trotz immer wiederkehrender Verschärfungen für Steueroasen. "Die Zusammenarbeit hat sich wesentlich verbessert", verwies Unterköfler auf den Informationsaustausch mit anderen Staaten. Briefkastenfirmen in Niedrigsteuerländern seien nicht grundsätzlich verboten, wenn sie zur Steuervermeidung und Steuergestaltung verwendet würden. Ein Fall für die Behörden und die Justiz werde es erst bei Steuerhinterziehung und kriminellen Aktivitäten. Details zu den Behördenaktivitäten im Rahmen der "Panama Papers" nannte Unterköfler nicht.

Terrorfinanzierung

Der Geldwäschemeldestelle wurden im Jahr 2015 insgesamt 1.023 Geldwäsche-Verdachtsfälle gemeldet, 1.076 mögliche Betrugs-Sachverhalte und potenzielle Steuerdelikte (55), Nichtoffenlegung von Treuhandbeziehungen (31) und möglicher Korruption (20). Vor allem bei terrorismusbezogenen Sachverhalten gab es einen deutlichen Anstieg von 61 im Jahr 2014 auf 103 im Jahr 2015. Vereine seien ein "potenzieller Risikofaktor" für Terrorfinanzierung, erklärte die Leiterin der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt Elena Scherschneva. Sie warnte aber vor einem "Generalverdacht".

Im Jahr 2015 haben vor allem Finanzinstitute Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle geschickt. 1.263 Meldungen kamen von Kredit- und Finanzinstituten und 492 von Bargeldtransfer-Unternehmen wie etwa Western Union. Nur jeweils 12 Verdachtsmeldungen schickten Versicherungen und Rechtsanwälte, Gewerbetreibende (5), Notare (4) und Wirtschaftstreuhänder (2) sowie jeweils eine Meldung von Casinos, gewerblichen Buchhaltern und Immobilienmaklern. Bei Barzahlungen über 15.000 Euro muss die Identität festgestellt werden. Unterköfler appellierte an Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater mehr Verdachtsfälle zu melden. Diese Berufsgruppen dürften bei der Geldwäsche-Meldepflicht nicht nur auf die Finanzinstitute verweisen. "Es dürfe nicht auf andere Berufsgruppen abgewälzt werden." Auch der Edelmetallhandel und Juweliere würden ihre Meldepflicht ernst nehmen.

EU-Geldwäsche-Richtlinie

Bis Juni 2017 muss Österreich die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie umsetzten. Derzeit arbeitet eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe an der Umsetzung. Die Ausweispflicht bei Barzahlungen wird von 15.000 auf 10.000 Euro gesenkt und es muss ein Register für wirtschaftliche Berechtigte eingerichtet werden. Juristische Gesellschaften, etwa GmbHs, Stiftungen, Offshore-Gesellschaften, und Vereine müssen dann ihre wirtschaftlich Berechtigten/Eigentümer melden. Wird dies nicht gemeldet drohen Strafenzahlungen. Die Details des Registers würden nun ausgearbeitet, so die Leiterin der Geldwäschemeldestelle. Alle wirtschaftlich Berechtigten werde man wohl auch mit dem Register nicht herausfinden. Wenn beispielsweise ein österreichisches Unternehmen einer Offshore-Gesellschaft in einer Steueroase gehöre, werde es interessant.

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