Österreich und Deutschland: Pläne gegen die Hassposter

Treffen in Wien: Deutschlands Justizminister Maas traf Duzdar und Drozda
Bei Ermittlungen auf Facebook hat die Justiz noch Probleme. Deutschlands Justizminister Heiko Maas besprach das Thema mit Kanzleramtsminister Thomas Drozda.

Angenommen, man stellt sich in den Schankraum eines Gasthauses und ruft "Die Gaskammern hat es nie gegeben. Adolf Hitler war außerdem Pazifist!"

Ist das strafbar? Wenn man diesen Unsinn wirklich meint, dann jedenfalls – das Leugnen der NS-Gräuel ist in Österreich eine erhebliche Straftat, Privatpersonen wie Politiker wurden wegen der Leugnung von Gaskammern rechtskräftig verurteilt.

Was aber passiert, wenn man genau diesen Satz auf seiner Facebook-Seite schreibt – allenfalls "garniert" mit einem Führer-Bild? Macht man sich dann auch strafbar? Immerhin ist Facebook eine US-Firma, und dort gibt es kein Verbotsgesetz. Und welche Verantwortung trifft hier Facebook?

Streng genommen ist es egal, ob man "live" in einem Gasthaus oder im Netz hetzt, nötigt oder droht. Strafbar ist jedes Posting, das einen dieser Tatbestände erfüllt.

Ermittlungen schwer

Das Problem in der Praxis ist freilich: Während im echten Leben, also in einem Lokal, mitunter schnell ermittelt werden kann, wer was wann gesagt hat, ist dies im weltweiten Web schwierig. "Wenn jemand nicht mit seinem Klarnamen, sondern unter einem Nickname postet und zudem ein hetzerisches Posting nach einer gewissen Zeit wieder vom Netz nimmt, gestalten sich die Erhebungen schwierig. Die Betreiber von Plattformen wie Facebook können oft nur unzureichende Daten für eine Ermittlung bereitstellen", sagt Christian Pilnacek, Chef der Strafrechtssektion im Justizministerium zum KURIER.

Facebook selbst trifft Verantwortung – allerdings eine eingeschränkte. Um juristisch als "Mittäter" zu gelten, muss der Plattform bzw. den Betreibern nachgewiesen werden, dass sie die strafbaren Inhalte wissentlich nicht gelöscht haben.

In der Praxis bedient sich die Justiz einer Hilfskonstruktion: Die Staatsanwaltschaften haben einen direkten Kanal zu Facebook, in dem sie strafrechtlich relevante Veröffentlichungen an Facebook melden und auffordern können, diese binnen 24 Stunden zu löschen.

Für die Politik ist all das freilich zu wenig.

Nicht erst seit den Veröffentlichungen der Süddeutschen Zeitung (mehr dazu hier) will der bundesdeutsche Justizminister Heiko Maas eine strengere gesetzliche Haftung von Facebook & Co.

Auch eine gesetzlich stärker verankerte Transparenz – etwa, indem die Zahl der problematischen Meldungen und Löschungen regelmäßig veröffentlicht werden muss – kann sich Deutschlands Justizminister vorstellen.

Am Freitag war Maas beim österreichischen Kanzleramtsminister Thomas Drozda zu Gast. Und Drozda hat seinerseits erklärt, dass die derzeit gültigen Regelungen eher unzureichend sind.

Drozda kritisierte diesbezüglich auch die EU-Kommission, die keinen Handlungsbedarf sieht und sich auf Regelungen beruft, die bereits in Kraft getreten sind, als es Plattformen wie Facebook noch gar nicht gegeben hat.

Wie geht es weiter? In Abstimmung mit Berlin will Österreich das Gespräch mit Facebook suchen. Eines der Anliegen: Der Konzern soll hierzulande zumindest ein Büro einrichten bzw. Ansprechpartner benennen, damit Öffentlichkeit, Justiz und andere nicht nur mit der Europazentrale in Dublin kommunizieren können.

Für Maas wie Drozda ist eines klar: "Was in der analogen Welt strafbar ist, das muss auch im Internet bestraft werden."

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