ÖGB beharrt auf Steuer für Erbschaften

ÖGB-Präsident Erich Foglar will entlasten und dabei umverteilen.
ÖGB-Chef Erich Foglar drängt auf Reichensteuern, stellt aber „keine Koalitionsbedingungen“.

Die künftige Steuerpolitik sowie die anstehende Bildungsreform zählen zu den größten Knackpunkten in den Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP. Auch im Gewerkschaftsbund scheiden sich hier die Geister.

Die roten Gewerkschafter (FSG) haben im ÖGB die Mehrheit. Wenig verwunderlich stehen eine Vermögenssteuer ab 700.000 Euro sowie die Forderung nach einer gemeinsamen Schule der 6- bis 15-Jährigen ganz oben im Forderungspaket an die nächste Bundesregierung.

Die ÖVP-nahen Gewerkschafter (FCG) lehnen jedoch Vermögenssteuern und die Gesamtschule weiter klar ab. Seit dem ÖGB-Bundeskongress im Juni sind die Fronten verhärtet.

Präsident Erich Foglar sieht in seinen Forderungen aber „keine Bedingungen“ für die Regierungsverhandlungen. Der ÖGB sitze nicht mit am Verhandlungstisch, man unterschreibe auch keinen Koalitionsvertrag. „Wenn die Themen aufgegriffen werden, freut uns das“, so Foglar vorsichtig.

Themen, die da wären: Eine Senkung des Eingangssteuersatzes und insgesamt flachere Progressionsstufen. Eine Steuerreform Ende 2015 müsste sich dabei zeitlich und finanziell ausgehen, glaubt Foglar. Die ÖVP will zuerst das Nulldefizit 2016 schaffen. Dazu kommt der Streit über die Gegenfinanzierung. Der ÖGB tritt für die Reichensteuer samt einer Erbschafts- und Schenkungssteuer ein – inoffiziell mit einem Freibetrag von lediglich 150.000 Euro.

Außerdem will der ÖGB eine Beschäftigungsinitiative für Ältere und eine Bildungsoffensive samt einem zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr. Doch auch andere Punkte werden nicht leicht umzusetzen sein: So der Wunsch nach einer Verkürzung der Arbeitszeit oder die Arbeitgeber-Abgabe von einem Euro pro Überstunde.

In der Pensionsfrage ist Foglar ganz auf der Linie von Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Das faktische Pensionsantrittsalter müsse weiter steigen. Aber das sei vor allem eine Frage der Verfügbarkeit altersgerechter Arbeitsplätze. Vor neuen Reformen müsste zuerst die Wirkung der vergangenen abgewartet werden (z. B. Pensionskonto).

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