Oberwart: Grüner darf nicht kandidieren
Demokratiepolitisch finde ich es sehr bedenklich", sagt Wolfgang Spitzmüller von den Grünen. Wie der KURIER berichtet hat, wollte Spitzmüller in Oberwart für die Grünen zur Gemeinderatswahl antreten. Er ist zwar in Oberschützen wohnhaft, erfülle aber die Anforderungen für den Wahlantritt, wie er sagt. "Ich bin, so wie viele andere auch, in Oberwart mit einem Nebenwohnsitz gemeldet." Ende Juli hat er sich in die Wählerliste hineinreklamiert und trat an erster Stelle in die Wahlliste der Grünen, gefolgt von der Oberwarterin Maria Racz.
Die Gemeindewahlbehörde unter der Leitung von Bürgermeister Gerhard Pongracz – in der SPÖ, ÖVP und FPÖ vertreten sind – hat nun Spitzmüller das Wahlrecht wieder aberkannt.
Wahlordnung
Zwei von vier Punkten müssten laut Gemeindewahlordnung erfüllt werden, um in einem Ort kandidieren zu dürfen. Der Mittelpunkt der wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensverhältnisse muss in der Gemeinde, in der gewählt wird, gegeben sein.
"Spitzmüller kann keinen Wohnsitz in Oberwart begründen, wenn seine Familie zehn Kilometer entfernt wohnt", sagt Bürgermeister Gerhard Pongracz. Es sei auch kein beruflicher oder wirtschaftlicher Mittelpunkt für den Oberschützener. "Die Gemeindewahlbehörde hat den Entschluss einstimmig beschlossen", sagt der Ortschef.
Für seinen Job im OHO habe Spitzmüller eine Wiedereinstellungszusage. Außerdem seien seine Kunden in Oberwart, erklärt der Landwirt, genauso wie sein gesellschaftlicher Lebensmittelpunkt. Spitzmüller hat Berufung eingelegt. "Es geht nun zur Bezirkswahlbehörde, die am 3. September tagt", erklärt Spitzmüller.
Er habe nicht gedacht, dass seine Kandidatur Anlass zur Kritik gebe. "Anscheinend hat die SPÖ Angst, die absolute Mehrheit in Oberwart zu verlieren." Antreten werden die Grünen in jedem Fall.
ÖVP-Vizeortschef Georg Rosner findet die Kandidatur in Ordnung: "Demokratie funktioniert so, ich sehe das positiv, dass mehrere Parteien antreten."
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