Oberösterreich will ab 2024 Asylwerber zu Hilfstätigkeiten verpflichten

Flüchtlinge im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen
Oberösterreich will ab 2024 neue Asylwerbende zu Hilfstätigkeiten verpflichten. Wer sich weigert, dem drohen Konsequenzen. Das sorgt auch für Kritik.

Nachdem das Innenministerium den Ländern zuletzt per Rechtsauskunft grünes Licht für eine Ausdehnung des Einsatzes von Asylwerbern zu gemeinnütziger Arbeit gegeben hat, gehen die Länder in die Umsetzung. 

  • In Vorarlberg sollen im ersten Quartal 2024 ankommende Asylwerbende per "Kodex" zu Hilfstätigkeiten verpflichtet werden, bei Weigerung soll es Sanktionen geben. 
  • Auch in Oberösterreich will man 2024 schrittweise starten, so Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) am Samstag.

Das den Ländern diese Woche präsentierte Modell des Innenministeriums sieht vor, dass Asylwerbende künftig neben gemeinnütziger Arbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Kommunen auch für gemeinnützige Organisationen einsetzbar sein sollen, der entsprechende Leistungskatalog soll überarbeitet werden. 

➤ Mehr lesen: Arbeitspflicht für Asylwerber: Karner gibt Ländern grünes Licht

Was Asylwerbenden bei Weigerung passieren soll

Bei Weigerung soll eine Reduktion des Taschengeldes (40 Euro pro Monat) oder eine Umstellung von Geld- auf Sachleistungen (etwa Essensgutscheine) beziehungsweise eine Kürzung von Sachleistungen möglich sein. Für die jeweilige Umsetzung sind die Länder zuständig.

Während Wiens zuständiger Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) in der Verpflichtung einen Verstoß gegen die Menschenrechte sieht und zudem vor Lohndumping warnt, bereiten andere Bundesländer bereits die Umsetzung vor. 

Oberösterreich will den überarbeiteten Leistungskatalog des Innenministeriums abwarten und "parallel mit den Vorbereitungen starten, damit wir nächstes Jahr schrittweise die Verpflichtung zu Hilfstätigkeiten einführen können", so Landesrat Hattmannsdorfer im Ö1-Morgenjournal

Es sei angebracht, dass Flüchtlinge für die Versorgung und Verpflegung einen Beitrag leisten, vom Rasenmähen bis zur Mithilfe in Sozialmärkten. Dafür solle es einen "Anerkennungsbeitrag" geben, im aktuellen Katalog seien drei bis fünf Euro vorgesehen.

Kritik an der Verpflichtung Asylwerbender zu Hilfstätigkeiten

Kritik an der Verpflichtung zu Hilfstätigkeiten übte am Samstag die Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, Shoura Hashemi. Diese wäre - sollte sie rechtlich überhaupt halten - menschenrechtlich bedenklich. "Ich halte diese aktuelle Diskussion in Österreich im Moment eher für eine Politshow, eine Geschichte, die sich für den Wahlkampf gut eignet, für die Wahlen, die nächstes Jahr anstehen", sagte sie auf Ö1

➤ Mehr lesen: Asyl: So viele Personen wurden heuer schon abgeschoben

Sie stellte außerdem infrage, was mit der Verpflichtung erreicht werden solle. Immerhin seien laut Asylrechtsexperten in der Praxis ohnehin viele bereit, zu arbeiten. Dass man nun von einem bisherigen Arbeitsverbot zu einer Arbeitspflicht komme, wirke "ein bisschen grotesk". Stattdessen solle die Regierung um Asylwerbenden generell den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.

Kommentare