Nur halber Karfreitag: Evangelische Kirche prüft "rechtliche Schritte"

Nur halber Karfreitag: Evangelische Kirche prüft "rechtliche Schritte"
Experten debattieren mögliche neue Diskriminierungen durch die geplante Karfreitags-Regel, weitere Klagen drohen.

Ostern und damit der 19. April rücken näher. Noch fehlen wichtige Details zum – neuen – Karfreitag und dem von der Regierung geplanten halben Feiertag ab 14 Uhr.

Dennoch tönt die Kritik am Regierungsvorhaben bereits von allen Seiten, wirklich verärgert ist freilich die evangelische Kirche. Ihren Mitgliedern wird ja mit einem Federstrich ein halber Feiertag gestrichen.

Nur halber Karfreitag: Evangelische Kirche prüft "rechtliche Schritte"

Bischof Bünker

Evangelische sehen großes Problem

Angesichts der großen Bedeutung des Karfreitags für die Evangelischen lässt Bischof Michael Bünker „rechtliche Schritte“ prüfen, wie er zum KURIER sagt. Er sieht die Religionsausübung, ein Grundrecht, „stark beeinträchtigt“. Bünker: „Bei uns werden viele Gottesdienste am Karfreitag in der Früh und am Vormittag von Ehrenamtlichen geleitet. Die Regelung stellt eine echte Hürde dar.“

Nicht klar ist bisher, was mit dem jüdischen Versöhnungstag Jom Kippur geschieht. Bleibt er im General-Kollektivvertrag geschützt, könnten neuerlich etwa katholische Arbeitnehmer wegen Diskriminierung klagen.

Das Höchstgericht würde es höchstwahrscheinlich als gleichheitswidrig ansehen, dass die einen Arbeitnehmer einen ganzen, die anderen aber nur einen halben Feiertag haben.

Nur halber Karfreitag: Evangelische Kirche prüft "rechtliche Schritte"

AK-Direktor Klein

Eine weitere Klagsmöglichkeit gegen sieht AK-Direktor Christoph Klein. Sein Argument: Frauen arbeiten wesentlich häufiger in Teilzeit und haben daher an einem Freitag statistisch gesehen auch viel öfter schon um 14 Uhr frei als Männer. Das stelle eine „indirekte Frauendiskriminierung“ dar, die vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werden kann.

Wie am 8. Dezember

Sozialpolitisch heikel sei, dass der Karfreitag im Handel künftig wie der 8. Dezember behandelt werden dürfte. Das bedeute Arbeit an einem Feiertag. Für Klein ist das trotz der Feiertagszuschläge der „zweite Sündenfall“.

In den Betrieben heikel ist die Ungleichbehandlung zwischen Früh- und Spätschichten. Jene Beschäftigten, die von 6 bis 14 Uhr arbeiten, haben nichts von einem freien Karfreitag-Nachmittag. Die Spätschicht ab 14 Uhr hätte frei. Wer will da noch in der Frühschicht erscheinen?

Der Arbeitsrechtler Elias Felten (Uni Linz) wirft eine interessante Zusatzfrage auf. Wie kommt man künftig zu einem gänzlich freien Karfreitag – etwa, weil man früher auf Osterurlaub will? Felten: „Das Urlaubsrecht kennt keinen halben freien Tag, die stundenweise Berechnung gibt es nur im öffentlichen Dienst.“

Was also soll der Arbeitnehmer machen, was kann der Arbeitgeber tun? Denkbar sind innerbetriebliche Kulanz-Lösungen, der Abbau einzelner Gutstunden oder der Mitarbeiter nimmt sich einen ganzen Urlaubstag und schenkt damit einen halben Tag her. Theoretisch denkbar ist auch: der Arbeitgeber schenkt einen halben Tag her.

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