Mindestsicherung: Bundes-SPÖ für Zwang

Berlin/ Besucherinnen der Sehitlik-Moschee sitzen am Mittwoch (18.07.12) in Berlin - Neukoelln waehrend des Islamunterrichtes im Innern der Moschee. Am Freitag (20.07.12) beginnt in der muslimischen Welt der Ramadan, der Fastenmonat der Muslime. (zu dapd-Text)\r Foto: Maja Hitij/dapd
ÖVP ist bei Residenzpflicht skeptisch, SPÖ will Wien-Zuzug bremsen.

Willst du vom Staat eine Mindestsicherung bekommen, dann musst du dir vom Staat auch vorschreiben lassen, wo du wohnst. Nach diesem Prinzip funktioniert, vereinfacht gesagt, die sogenannte "Residenzpflicht".

In Deutschland wird gerade intensiv über eine Wohnort- oder Residenzpflicht nachgedacht. Die Große Koalition will mit diesem "Anti-Getto-Programm" (Hamburger Abendblatt) verhindern, dass arbeitslose Flüchtlinge ausschließlich in Ballungsgebiete wie Berlin, Hamburg oder Köln ziehen, und die Kommunen solcherart vor (finanziell) unlösbare Integrationsprobleme stellen.

Vor dem Hintergrund der deutschen Debatte überlegt nun auch die SPÖ, die Vergabe der Mindestsicherung an eine Residenzpflicht zu knüpfen. "In Ballungsgebieten besteht aufgrund von Faktoren wie der Anonymität beispielsweise die Gefahr einer Gettoisierung. Die Idee hinter der Residenzpflicht setzt fort, was wir schon bei den Asylverfahren haben, nämlich: Anerkannte Flüchtlinge sollen auf das Bundesgebiet aufgeteilt werden, weil die Integration in kleinen Kommunen nachweislich besser funktioniert", sagt ein Sprecher von Sozialminister Alois Stöger.

"Schutz" für Wien

Mit "Ballungsgebieten" ist in Österreich eigentlich nur Wien gemeint. Die Bundeshauptstadt wirkt für Flüchtlinge wie ein Magnet, wie Zahlen aus dem Innenministerium zeigen: Allein in den ersten vier Monaten, in denen anerkannte Flüchtlinge als Starthilfe noch eine Grundversorgung beziehen, steigt der Anteil der in Wien wohnenden Flüchtlinge enorm: Wohnen während des Asylverfahrens nur 16 Prozent aller Hilfesuchenden in Wien, wächst der Anteil in den vier Monaten nach dem positiven Asylbescheid auf fast 53 Prozent – die Menschen "flüchten" also aus den Bundesländern (siehe Grafik), weil sie in der Großstadt – oft fälschlicherweise – bessere Jobchancen vermuten oder unter sich bleiben können.

Mindestsicherung: Bundes-SPÖ für Zwang
Die juristische Frage, ob man arbeitslose Flüchtlinge verpflichten kann, in einem bestimmten Ort zu leben, hat der Gerichtshof der Europäischen Union bereits Anfang März beantwortet: In einem deutschen Verfahren entschieden die Höchstrichter, dass eine Wohnsitzauflage zwar nicht generell, aber zumindest dann zulässig ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Landflucht der Flüchtlinge ihre Integration im betroffenen Land erschwert.

Unklare Fronten

Soweit die rechtliche Situation. Politisch sind die Fronten bzw. ist die Ausgangslage in Österreich noch unübersichtlich.
Denn während man sich in der Bundes-SPÖ eine Residenzpflicht grundsätzlich vorstellen kann, sind die betroffene Wiener SPÖ wie auch die Bundes-ÖVP von der rigide anmutenden Maßnahme vorerst nicht einheitlich überzeugt. Im ÖVP-geführten Integrationsministerium ließ man am Donnerstag vorsichtige Sympathie für die Residenzpflicht erkennen: „Alle Erfahrungen zeigen, dass die Integration in kleinen Gemeinden besser funktioniert als in Ballungsräumen, wo die Flüchtlinge vielfach unter sich bleiben“, sagt ein Sprecher von Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz.
Ganz anders argumentiert derweil Reinhold Lopatka. Der ÖVP-Klubobmann im Parlament ist Chef-Verhandler der Schwarzen in Sachen Mindestsicherung. Und der gebürtige Steirer hält die Residenzpflicht für weit weniger wichtig als etwa die Deckelung der Mindestsicherung mit 1500 Euro pro Monat und Familie. „Die Residenzpflicht kann die notwendige Eindämmung der Kostenexplosion nicht ersetzen.“ Es sei „schön“, wenn Wien nach Möglichkeiten zur Entlastung suche. „Es kann aber nicht sein, dass man die Verantwortung an die Bundesländer abgibt.“

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