NR-Wahl 2019: Hat ÖVP Kostenobergrenze erneut überschritten?

NR-Wahl 2019: Hat ÖVP Kostenobergrenze erneut überschritten?
Offizielle Abrechnung liegt noch nicht vor, aber Gutachterin vermutet Überschreitung. FPÖ und SPÖ hätten 7-Millionen-Grenze eingehalten

Die ÖVP könnte bei der Nationalratswahl 2019 die gesetzliche Wahlkampfkostengrenze von 7 Mio. Euro überschritten haben. Das legt ein Gutachten der Medien-Sachverständigen Barbara Sommerer für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat nahe. Der zweite Gutachter Hermann Peyerl enthielt sich wegen "eingeschränkter Auskünfte" der Beurteilung der ÖVP. Diese versicherte, die Grenze eingehalten zu haben.

Sommerer hält es jedoch nur "in geringem Maße" für plausibel, dass sich die ÖVP an die gesetzliche Vorgabe gehalten hat. SPÖ und FPÖ - die ebenso wie die ÖVP 2017 wegen zu hoher Wahlkampfkosten Strafe zahlen mussten - dürften sich diesmal an das Gesetz gehalten haben. Die Plausibilität, dass Rot und Blau die Wahlkampfkostengrenze 2017 einhielten, sei "voraussichtlich gegeben", befand Sommerer. Peyerl hält es bei der SPÖ für "möglich" und bei der FPÖ für plausibel.

Bei allen anderen Wahlwerbern des Jahres 2019 - Grüne, JETZT, NEOS, KPÖ und Wandel - sind beide Gutachter überzeugt, dass die Vorgabe eingehalten wurde, binnen der letzten 82 Tage vor der Wahl maximal sieben Mio. Euro in den Wahlkampf zu stecken.

Die beiden Sachverständigen hatten - wie Sommerer ausdrücklich betont - "Neuland betreten": Sie haben erstmals ein begleitendes Kostenmonitoring zum Wahlkampf durchgeführt. Beauftragt wurden sie vom beim Kanzleramt angesiedelten Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS). Die offizielle Abrechnung der Wahlkampfkosten liegt in der Regel erst bis zu zwei Jahre nach der Wahl vor, mit den Rechenschaftsberichten der Parteien.

Für das begleitende Monitoring sind die Parteien gesetzlich nicht zur Auskunft verpflichtet. So hat die ÖVP Peyerl "nur eingeschränkt Auskunft erteilt und insbesondere keine betraglichen Angaben gemacht". Die SPÖ legte eine Ausgaben-Aufstellung - mit weit unter sieben Mio. Euro - vor, aber ohne Landes- und Bezirksorganisationen. Beide Parteien gewährten dem Gutachter keine Einsicht in die Belege und haben keine Vollständigkeitserklärung unterschrieben. Alle anderen Parteien legten Aufstellungen vor, bestätigten die Vollständigkeit und ließen auch die Belege kontrollieren.

Anders als der Sachverständige für Wirtschaftsprüfung beschränkte sich die Sachverständige für Medienwesen Sommerer nicht nur auf die Angaben der Parteien. Sie beobachtete - mit Stichproben von Veranstaltungen, Geschenken etc. - den Wahlkampf und Außenwerbung (Plakate) und bezog Mediadaten ein.

Brisantes Gutachten zu ÖVP-Wahlkampfkosten

Bei der ÖVP konstatierte sie "Widersprüche": Es könne "nicht vollständig nachvollzogen werden", dass diese sechs Mio. weniger ausgeben hätte als 2017. Und Sommerer verweist auf den offenen Rechtsstreit zwischen "Falter" und ÖVP wegen des Berichts, wonach die Wahlkampfbudget-Überschreitung geplant gewesen sei. Zudem habe die ÖVP die Einhaltung der Kostengrenze immer wieder beteuert, aber auch darauf hingewiesen, dass konkrete Zahlen erst später vorlägen.

Für die ÖVP ist das Gutachten der Medien-Sachverständigen Sommerer "nicht nachvollziehbar". Dieses beruhe "in großen Teilen auf Annahmen". Die Volkspartei kündigte eine "vorzeitige" Abrechnung im Laufe der nächsten Wochen an und betonte neuerlich, dass "jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt" die Unterschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze "klar" zu erkennen sei.

Auch sei in den Analyse-Daten des Marketing-Institutes "Focus" ersichtlich, dass die Volkspartei in keinem Bereich mit ihren Ausgaben an erster Stelle steht. Ferner hielt die ÖVP fest, dass man komplett auf Werbung in den Bereichen Fernsehen, Radio und Kino verzichtet habe.

Kommentare