Notbremsung bei Migration: Was Österreich und Deutschland vorhaben

Notbremsung bei Migration: Was Österreich und Deutschland vorhaben
Österreich setzt den Familiennachzug aus, Deutschland will Asylwerber an der Grenze zurückweisen. Europarechtlich rechtfertigt nur ein "Notstand" diese Pläne. Ist ein solcher gegeben?

Sowohl die deutsche als auch die österreichische Regierung kündigen Verschärfungen in puncto Migration und Abschiebung an. Doch was genau? Und was ist derzeit rechtlich möglich? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was haben SPD und CDU/CSU in ihren Sondierungsgesprächen bezüglich Abweisung von Flüchtlingen und Migranten an den Grenzen vereinbart? 

Union und SPD wollen künftig Asylwerber an ihren Grenzen abweisen – notfalls auch ohne Zustimmung der Nachbarländer. Sollte die schwarz-rote Regierung in Deutschland zustande kommen, will sie sofort die Grenzkontrollen ausweiten. Die Rückweisung von Menschen, die einen Asylantrag stellen, soll dann „in Abstimmung“ mit dem jeweiligen Nachbarstaat passieren – nicht aber notwenigerweise im Einvernehmen mit diesem.

Wie reagiert die österreichische Bundesregierung darauf?

Gerhard Karners Innenministerium (BMI) hat die Pläne am Sonntag zurückgewiesen. Laut EU-Recht dürfe Deutschland Menschen, die einen Asylantrag stellen, nicht formlos an der Grenze abweisen. Die österreichische Polizei werde solche Rückweisungen nicht akzeptieren. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) sagte wiederum der Bild: Es sei erfreulich, dass nun auch Deutschland konsequent gegen illegale Migration vorgehe. Und: Sollten Deutschlands Maßnahmen Auswirkungen auf Österreich haben, „werden wir entsprechende Maßnahmen setzen, um dem wirkungsvoll zu begegnen“, so Stocker. Gleichlautend argumentiert am Montag auch das BMI gegenüber dem KURIER, verweist aber wiederholt auf die geltende Rechtslage.

Wären die Abweisungen an der Grenze mit EU-Recht kompatibel?

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