Neue Regeln: Kinder dürfen nicht mit ins Wahllokal

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Fotos aus Wahllokalen? Untersagt. Bezirkshauptleute sperren ihre Stanleymesser weg und protokollieren, wer aufs WC geht.

Die Tiroler nehmen es ganz genau. Kinder sind nicht wahlberechtigt. Ergo dürfen sie auch nicht ins Wahllokal: In Axams etwa sollten Kinder ab dem Volksschulalter am Gang warten, in Sistrans im Foyer des Amtes, wie der Bürgermeister kürzlich mitteilte.

Die Stichwahl II hat also ihre eigenen, strengeren Regeln. Die üblichen Fotos tapfer lächelnder Kandidaten an der Wahlurne? Verboten. Bürgermeister und seine Helfer beim Auszählen ablichten? Untersagt. Zwischenergebnisse weitergeben? Strikt verboten. Immerhin wurde den rund 13.000 Wahlleitern eine Extra-Aufgabe erspart: Die Wähler dürfen ihr Kuverts jetzt doch selbst in die Wahlurnen werfen, statt sie den Wahlleitern zu reichen. Das war zwar immer schon Usus, aber nicht legal.

Noch akribischer als in den Gemeindeämtern am Sonntag geht es am Montag in den Bezirkshauptmannschaften zu, wo die Wahlkarten ausgezählt werden. Das zu frühe Auszählen der Wahlkarten hat ja überhaupt erst zur Anfechtung der Stichwahl geführt.

"Punkt 9 Uhr und keine Sekunde früher" lässt deshalb Manfred Walch, Bezirkschef von Leibnitz, seine Wahlkommission dieses Mal loslegen. Zu flottes Handels war nämlich das einzige Problem, das die Höchstrichter in seiner Behörde fanden: Bei der Stichwahl am 22. Mai hat die Wahlkommission Sonntagabend gezählt statt Montagvormittag.

Schneidegerät für die Kuverts

Diesmal nicht. Dafür muss sich abmelden, wer morgen den Raum verlässt, und sei es nur für eine WC-Pause. Penibel wird das protokolliert. "Wir schreiben auf, wenn jemand um 11.02 Uhr rausgeht und um 11.06 wieder zurückkommt", kündigt Walch an. Aber wenigstens hat der Steirer jetzt ein hübsches neues Gerät in seiner Behörde, eine Schneidemaschine: Die Landeswahlbehörde schaffte sie an. "Bisher haben wir die Außenkuverts mit Stanleymessern aufgeschlitzt", beschreibt Walch. Das scheint jetzt offenbar als Sicherheitsrisiko zu gelten.

Apropos Risiko. Fast wären Mobiltelefone auf der Sperrliste gestanden. "Es ist in den betroffenen Kreisen überlegt worden, ob man die den Beisitzern nicht abnehmen sollte", verrät Burkhardt Thierrichter, Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung. "Aber ich werde das nicht tun. Ich entmündige ja niemanden." Allerdings werde er bei der Belehrung der Kommissionsmitglieder "sehr genau" darauf hinweisen: Zwischenergebnisse weiterzumelden ist strikt untersagt, sogar am Montag. Sein südsteirischer Kollege Walch hält das ebenso. "Wenn ich merke, dass das jemand trotzdem tut, müsste ich ihn bei der Staatsanwaltschaft anzeigen."

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