Neue Hürde für Wunderheiler oder Freibrief für Kurpfuscher?

Neue Hürde für Wunderheiler oder Freibrief für Kurpfuscher?
Das Ärztegesetz wird geändert - die Neos warnen vor negativen Folgen, die Ärztekammer beruhigt

Regeln für Alternativmedizin. Ein Esoteriker hatte einer krebskranken Frau Mut gemacht. Die Frau wollte keine dritte Chemotherapie, der „Heiler“ bot an, „Energie“ zu spenden durch Handauflegen, um ihre Selbstheilung anzuregen.

Die Frau verstarb, der Mann wurde in den Instanzen verurteilt, da er mit seiner „Therapie“ in den Ärztevorbehalt eingegriffen hatte. Schließlich wurde das Höchstgericht angerufen, das im Juni feststellte: Was der vermeintliche Wunderheiler tat, war dermaßen weit weg von einer ärztlicher Tätigkeit, dass ihm keine Grenzüberschreitung vorzuwerfen war.

Alles arztpflichtig

„Sinngemäß hieß das: Wenn ein Mensch an solchen Hokuspokus glaubt, dann darf das jeder ausüben“, erklärt der Thomas Holzgruber von der Ärztekammer. Die Ärzte sind überaus froh, dass das jetzt repariert wird – über die von Gesundheitsministerin Hartinger-Klein vorgelegte Novelle des Ärztegesetzes. Darin wird die ärztliche Tätigkeit ausdrücklich um „komplementär- und alternativmedizinische Verfahren“ erweitert.

Die Neos befürchten Schlimmes: „Zauberei-äh-Gesundheitsministerin Hartinger-Klein will Homöopathie der Medizin gleichstellen.“ Damit würde man den „Anspruch der Versicherten auf echte medizinische Leistung aushöhlen“, so Sozialsprecher Loacker.

 

Die Ärztekammer gab aber Entwarnung: Die Sicherheit für Patienten werde vielmehr erhöht. Denn: „Wenn schon Alternativmedizin, dann nur von ausgebildeten Ärzten“, so Ärztekammer-Experte Holzgruber, „und wenn einer etwas Gefährliches tut, gibt es ein Sonderdisziplinarrecht, mit dem der Arzt leichter gestraft werden kann.“

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